Teilhabe am Arbeitsleben

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehört auch der Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt.

Menschen mit und ohne Behinderungen sollen im selben Betrieb ihrer Tätigkeit nachgehen können. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es verschiedene Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Neben bundesweit geltenden Angeboten hat die Landesregierung eigene Maßnahmen entwickelt.

In jeder Lebensphase haben Menschen unterschiedliche Bedürfnisse und brauchen verschiedene Unterstützungsformen. Um einen besseren Überblick über die Leistungen und Angebote zu ermöglichen, sind diese in vier Teilbereiche aufgegliedert: