Teilhabe am Arbeitsleben

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Anspruchs ist die Teilhabe am beruflichen Leben. Dass Menschen mit und ohne Behinderungen im selben Betrieb ihrer Tätigkeit nachgehen, soll zur Selbstverständlichkeit werden. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es für Menschen mit Behinderungen verschiedene Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Neben bundesweit geltenden Angeboten hat die Landesregierung verschiedene eigenständige Maßnahmen entwickelt.

Dabei gibt es in unterschiedlichen Lebensphasen unterschiedliche Bedürfnisse, es gilt Entscheidungen zu treffen und dafür wichtige Informationen zu kennen. Zunächst gilt es, nach Beendigung der Schulzeit oder dem Eintreten einer Behinderung einen Berufsweg zu wählen oder sich neu zu orientieren. Qualifikationen werden erworben. Hierzu finden Sie Informationen unter "Berufsvorbereitung ". Danach gilt es, mit den erworbenen Kenntnissen auch eine passende Tätigkeit zu finden. Welche Unterstützungsmöglichkeiten hier in Anspruch genommen werden können, lässt sich bei dem Punkt "Beschäftigung finden" nachlesen. Wurde bereits eine Tätigkeit aufgenommen, gibt es zahlreiche Instrumente und gesetzliche Grundlagen, um das gleichberechtigte Miteinander am Arbeitsplatz zu unterstützen. Mehr erfahren Sie unter "Gleichstellung im Beruf". Einige Angebote übernehmen übergreifende Aufgaben, die alle drei Bereiche abdecken. Es lohnt sich daher, die unterschiedlichen Bereiche in Ruhe zu durchstöbern. 

Inklusion im Beruf

Sie finden für die Bereiche Berufsvorbereitung, Beschäftigung finden und Gleichstellung im Beruf umfassende Informationen, Unterstützungsmöglichkeiten und Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz:

Programm zur Beschäftigung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen im Landesdienst („Landesbeschäftigungsprogramm“)

Die Landesregierung unterstützt und fördert Einstellungen von schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen im Landesdienst, um insbesondere Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bieten.

Durch das „Landesbeschäftigungsprogramm“ werden bei unbefristeten Einstellungen bis zu 100% der Haushaltsausgabe für Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz durch das Sozialministerium übernommen. Diese Förderung kann bis zu 36 Monate gewährt werden. Somit sind diese unbefristeten Beschäftigungen für den gesamten Förderzeitraum absolut kostenneutral und können somit als zusätzliche Stellen – neben dem Stellenplan eingerichtet werden.

Weiterhin wird für bis zu 24 Monaten bei befristeten Einstellungen (bei einer Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Monaten) mit Vollzeitbeschäftigung eine monatliche Pauschale von bis zu 1.100 € und bei befristeter Teilzeitbeschäftigung von bis zu 800 € gewährt. Wenn Sie Interesse an einer Beschäftigung im Landesdienst haben, können Sie sich direkt beim Arbeitgeber – also z.B. einer Polizeidienststelle, einem Ministerium, dem Landesbetrieb für Mobilität, einem Gericht oder einer anderen Landesbehörde oder einem Landesbetrieb bewerben. 

 

Für Personalverantwortliche der Dienststellen aller Landesbehörden:

Informationspapier zum Beschäftigungsprogramm

Antrag für Neueinstellungen

Folgeantrag zur Beantragung bereits bewilligter Mittel

Detaillierter Leitfaden zur haushaltsmäßigen und personalwirtschaftlichen Abwicklung der finanziellen Förderung der Beschäftigung und Ausbildung schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen im Landesdienst.

 

Stellenpool für schwerbehinderte Anwärterinnen und Anwärter sowie Auszubildende („Ausbildungsförderprogramm“)

Zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation junger schwerbehinderter Menschen wurde ein Stellenpool mit 50 „Poolstellen“ für schwerbehinderte Anwärterinnen und Anwärter sowie Auszubildende geschaffen. Dadurch sollen verstärkt schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger in den Landesdienst eingestellt werden. Da die Stellen zu 100 % vom Sozialministerium finanziert werden – und somit absolut kostenneutral sind - können daher zusätzliche Stellen neben dem Stellenplan eingerichtet werden.

Der Bedarf an Stellen für Auszubildende ist von der Dienststelle an das jeweilige Ressort zu melden und wird am Anfang eines jeden Jahres vom Sozialministerium zentral über die jeweiligen Ressorts abgefragt.
Diese Meldung an das Sozialministerium umfasst sowohl bestehende als auch neue Ausbildungsverhältnisse. Dabei sind die voraussichtlich anfallenden Personalausgaben für das laufende Haushaltsjahr mitzuteilen.
Die Stellen werden dann vom Sozialministerium den Dienststellen zugewiesen.

Wenn Sie Interesse an einer Ausbildung im Landesdienst haben, können Sie sich direkt beim Arbeitgeber – also z.B. einer Polizeidienststelle, einem Ministerium, dem Landesbetrieb für Mobilität, einem Gericht oder einer anderen Landesbehörde oder einem Landesbetrieb bewerben.

Für Personalverantwortliche der Dienststellen aller Landesbehörden: Detaillierter Leitfaden zur haushaltsmäßigen und personalwirtschaftlichen Abwicklung der finanziellen Förderung der Beschäftigung und Ausbildung schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen im Landesdienst.

Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Dabei sind sie gleichermaßen für Menschen mit Behinderungen wie auch für Arbeitgeber tätig.

 

Informationen zu den Berufsbildungswerken:

Deutsches Rotes Kreuz – BBW Worms und europäisches BBW Bitburg: https://www.drk-rlp.de/angebote/bildung-und-beruf/berufsbildungswerke

Heinrich-Haus – BBW Neuwied: https://bbw-neuwied.de/

 

Informationen zu den Berufsförderungswerken:

Elisabeth-Stiftung des Deutschen Roten Kreuzes –BFW Birkenfeld: https://www.e-s-b.org/berufsfoerderungswerk-mit-fachschule/

CJD Berufsförderungswerk Koblenz- BFW Koblenz www.bfw-koblenz.de

Berufsförderungswerk Mainz gemeinnützige GmbH –BFW Mainz www.bfw-mainz.de

Seit 2022 gibt es für Arbeitgeber in ganz Rheinland-Pfalz die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber.

Die einheitlichen Ansprechstellen beraten und begleiten Arbeitgeber bei allen Fragen und Schritten im Zusammenhang mit der Einstellung, Beschäftigung oder Ausbildung von Menschen mit Behinderungen. Arbeitgeber hatten schon lange den Wunsch nach einem Lotsen und verlässlichen Ansprechpartner durch den „Förderdschungel“ der verschiedenen Träger geäußert. Eine der Aufgaben der einheitlichen Ansprechstellen ist es, gezielt auf Unternehmen zuzugehen und diese für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu gewinnen. Trägerunabhängig informieren die einheitlichen Ansprechstellen die Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten und unterstützen bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern. Auf diese Weise nehmen die einheitlichen Ansprechstellen Laufarbeit ab und entlasten Arbeitgeber spürbar.

Das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat in Rheinland-Pfalz die Integrationsfachdienste Berufsbegleitende Dienste mit der neuen Aufgabe der einheitlichen Ansprechstellen beauftragt. Die Integrationsfachdienste sind bereits flächendeckend eingerichtet, haben regionale Netzwerke aufgebaut und langjährige Erfahrungen bei der Beratung von Arbeitgebern

Vorrangiges Ziel der Integrationsfachdienste Übergang Schule/Beruf ist es, junge Menschen mit Behinderungen auf eine Ausbildung oder Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt vorzubereiten und sie beim Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten. Dabei sollen auch junge Menschen, denen bislang aufgrund ihrer Behinderungen häufig nur eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) möglich erscheint, die Möglichkeit erhalten, ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechtzeitig auszuloten und wahrzunehmen.

Die Fachkräfte der Integrationsfachdienste beginnen ihre individuell ausgerichtete Arbeit mit diesen Schülerinnen und Schülern rechtzeitig vor dem Schulabschluss und unterstützen sie mit Hilfe unterschiedlicher berufsorientierender und -vorbereitender Angebote bei der Entwicklung und Umsetzung von realistischen beruflichen Perspektiven. Sie sind damit beauftragt, passgenaue und individuelle Anschlussmöglichkeiten der Qualifizierung, Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden und den Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten. Sie arbeiten dabei eng mit den Schulen und den Agenturen für Arbeit zusammen.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, sowie originären Landesmitteln. Die Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste ist kostenlos. Die Zuständigkeit des Dienstes richtet sich nach dem Schulort der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen.

Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. In diesen Betrieben sind zwischen 30 und 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen.

Das Integrationsamt fördert den Aufbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung von neu zu gründenden oder bereits bestehenden Inklusionsbetrieben im investiven Bereich mit Zuschüssen und Darlehen. Für die betriebswirtschaftliche Beratung und Leistungen für besonderen Aufwand werden ebenfalls Mittel bereitgestellt. Inklusionsbetriebe müssen zu Markt-Bedingungen arbeiten. Deshalb ist bei der Gründung die betriebswirtschaftliche Begutachtung von besonderer Bedeutung, die das Firmenkonzept und den vorgelegten Wirtschaftsplan auf Erfolgsaussicht überprüft.

Derzeit sind in Rheinland-Pfalz in etwa 70 Inklusionsbetrieben 1.000 Menschen mit einer Behinderung beschäftigt. Rheinland-Pfalz hält im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten am weiteren Ausbau fest. Die bestehenden Inklusionsbetriebe arbeiten unter anderem in den Branchen Gaststätten- und Hotelgewerbe, Wäscherei/ Reinigung/ Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftsbau, Handwerk oder Supermärkte.

Die beste Werbung für den weiteren Ausbau sind die erfolgreichen Inklusionsbetriebe, die sich mittlerweile am Markt etabliert haben und in denen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt miteinander arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.

In § 166 SGB IX ist geregelt, dass die Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und den in § 176 genannten Vertretungen in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung treffen. Für das Land Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber wurde ein allgemeiner Rahmen erarbeitet, der den Vereinbarungspartnern den Weg zur Gestaltung einer Inklusionsvereinbarung anhand von geeigneten Bausteinen oder Schrittfolgen erleichtern soll.

Neben dem Entwurf einer Musterinklusionsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Dienststellen und Betrieben des Landes Rheinland-Pfalz nach § 166 SGB IX wurde ein Handlungsleitfaden zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung gem. § 166 SGB IX erarbeitet. Die Verwaltungsvorschrift zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Berufsleben im Landesdienst Rheinland-Pfalz enthält weitere wichtige Hinweise zum Inhalt, Abschluss und Umsetzung einer Inklusionsvereinbarung.