Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung. Sie hat die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren bereits im Vorfeld zu verhüten. Ist ein Versicherungsfall eingetreten, sind die Versicherten durch ein umfassendes Betreuungs- und Entschädigungssystem abgesichert.
Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände). Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung und führen die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung aus.
Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Die Unfallversicherungsträger unterliegen der staatlichen Aufsicht.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz mit Sitz in Andernach untersteht der Rechtsaufsicht - und auf den Gebieten der Prävention der Fachaufsicht - des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV).
Versichert sind insbesondere alle abhängig Beschäftigten und Auszubildenden. Der gesetzliche Versicherungsschutz erfasst aber zum Beispiel auch Kinder während des Besuchs in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen sowie Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen, Personen, die bei Unglücksfällen oder allgemeiner Gefahr oder bei Not Hilfe leisten oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe oder Blut spenden und Personen, die für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände ehrenamtlich tätig sind.