Digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit heißt, dass digitale Angebote für alle Menschen nutzbar sind, auch für Menschen mit Behinderungen. Somit soll allen Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben ermöglicht werden. Barrierefreie Angebote bieten allen Menschen Vorteile: Sie sind klar strukturiert, verständlich geschrieben und somit für alle leichter zu nutzen.

Um barrierefrei Angebote zu erhalten, müssen bestimmte Vorgaben bei der Planung und Programmierung von Webseiten und Software eingehalten werden. Diese Anforderungen regelt die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik. Die Verordnung ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Ziel ist es, Webseiten und andere grafische Oberflächen technisch so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen diese nutzen können. Hier werden unter anderem der Anwendungsbereich und technische Standards für Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung beschrieben.

Nach der BITV 2.0 muss Informationstechnik folgende Punkte erfüllen, damit sie barrierefrei ist:

  • Wahrnehmbar
  • Bedienbar
  • verständlich und
  • robust

Die Bundesländer haben für ihren Zuständigkeitsbereich zur Herstellung der Barrierefreiheit von Websites und Apps der öffentlichen Stellen auf Landes- und kommunaler Ebene zumeist gleichlautende Regelungen erlassen, mit denen die EU-Richtlinie 2016/2102 umgesetzt wurde. Rheinland-Pfalz hat hierzu die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 3. Juni 2019 erlassen.