Sonderprogramm „Ehrenamt stärken – Lebensmittelverteilung fördern – Nachhaltig leben“

Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung fördert im Winter 2023/2024 im Rahmen eines Landessonderprogramms die Arbeit der ehrenamtlich engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tafeln und anderen vergleichbaren Lebensmittelausgabestellen in Rheinland-Pfalz.

Mit dem Förderprogramm wird die ehrenamtliche Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Initiativen anerkannt und unterstützt. Es soll zudem einen Beitrag dazu leisten, die gestiegenen Kosten der Lebensmittelausgabestellen abzufedern.

Die Zuwendung wird für maximal 200 ehrenamtliche Einsatzstunden gewährt und ist begrenzt auf maximal 1.000 Euro je Angebot und Träger bzw. Initiative.

Die Zuwendung wird gewährt für Einsatzstunden, die im Zeitraum 01. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 erbracht werden.

Sie kann für die angemessenen Ausgaben, die im Rahmen des Betriebs der Lebensmittelausgabestelle anfallen, eingesetzt werden. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Lebensmittelkäufe.

Die Zuwendung darf nicht für bereits durch eine andere Landesförderung geförderte Ausgaben eingesetzt wird (Verbot der Doppelförderung). Die Förderung setzt keine Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers voraus.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Tafeln im Landesverband Tafel Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.,
  • Lebensmittelausgabestellen, die in Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Diakonie, Paritätischer, AWO, DRK) organisiert sind,
  • gemeinnützige Vereine, die ehrenamtlich satzungsgemäß ausschließlich den Zweck verfolgen, verwertbare Lebensmittel und Gegenstände des unmittelbaren persönlichen Bedarfs zu sammeln, um diese ausschließlich an Bedürftige, insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von SGB II, SGB XII und nach dem AsylbLG zu verteilen und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen
  • sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch sonstige Initiativen, die Lebensmittel an bedürftige Menschen ausgeben (siehe Antragsvordruck).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird einmalig als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Vollfinanzierung als Projektförderung gewährt.

Die Zuwendung wird gewährt für die Arbeit der ehrenamtlich engagierten Personen in der jeweiligen Lebensmittelausgabestelle in Höhe von 5,00 Euro je Einsatzstunde und ist begrenzt auf maximal 1.000 Euro bzw. 200 Stunden je Angebot und Träger / Initiative.

Nach Ablauf des Projektzeitraums ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, mit dem die tatsächlichen Einsatzstunden der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachgewiesen werden. Die erbrachten Einsatzstunden sind von den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.

Rechtsgrundlagen

Die Personal- und Sachausgaben können nach Maßgabe dieser Hinweise sowie nach §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz gefördert werden.

Auf die Gültigkeit der ANBest-P wird hingewiesen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Antragsbearbeitung erfolgt auf Basis der Reihenfolge der eingehenden Anträge. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragstellung 

Die Anträge sind bis spätestens 31. Oktober 2023 an das

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
- Referat 641-
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

zu richten. Die Antragstellung erfolgt vorzugsweise per E-Mail an R641@mastd.rlp.de und mittels des beigefügten Antragsvordrucks.

Für eventuelle Rückfragen können Sie sich telefonisch an 06131/16-5043 oder per E-Mail an R641(at)mastd.rlp.de wenden.