Wohnen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Diese Einrichtungen sind Pflegeeinrichtungen für ältere, in der Regel pflegebedürftige Menschen. Alle notwendigen Leistungen wie Wohnraum, Verpflegung, Pflege-, Teilhabe- oder andere Unterstützungsleistungen werden gegen die Zahlung eines Entgeltes zur Verfügung gestellt oder vorgehalten.

Diese Einrichtungen haben unterschiedliche Größen, die Bewohnerinnen und Bewohner wohnen in der Regel in einem Einzel- oder Zweibettzimmer.

Eine regelmäßige Überprüfung dieser Einrichtungen findet durch die Beratungs- und Prüfbehörden nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe statt.

Die Träger dieser Einrichtungen haben die Aufgabe, den Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am Leben in der Gemeinde zu ermöglichen und sie an Entscheidungen, die das Leben in der Einrichtung betreffen mitwirken zu lassen. Die Umsetzung dieser Aufgaben sollten Sie vor der Entscheidung zu Gunsten einer Einrichtung betrachten.

Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe

Dokument und Text