Anschubförderung für innovative Wohn- und Quartiersprojekte
Die Landesregierung unterstützt innovative gemeinschaftliche Wohn- und Quartiersprojekte für ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter jetzt mit einer Anschubförderung. Angesprochen sind private Initiativen, Vereine, Verbände, aber auch Kommunen sowie die Sozial- und Wohnungswirtschaft. Damit ergänzen wir die bestehenden Förder- und Beratungsangebote für neue Wohnformen.
Die Erfahrung zeigt, dass oft die gezielte Unterstützung an entscheidender Stelle eine neue Idee zum Erfolg bringen kann. Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen hilft Ihnen im Vorfeld dabei, die notwendigen Schritte für Ihr Wohnprojekt zu planen und die Förderung für einen gezielten Impuls zu nutzen.
Förderfähig sind zum Beispiel Kosten für Moderation, professionelle Begleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Personal- und Sachkosten oder Fachleute für innovative Projekte des Neuen Wohnens:
- Gemeinschaftliches Wohnen
- Wohnen mit Versorgungssicherheit
- Wohn-Pflege-Gemeinschaften
- Mietervereine
- Baugruppen und Baugemeinschaften
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können Initiatorinnen und Initiatoren von Modellen des neuen Wohnens für ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben in Rheinland-Pfalz sein. Die Konzepte sollen innovativen Charakter haben und besonders Menschen mit Behinderungen, älteren oder pflegebedürftigen Menschen einen Verbleib in der eigenen Wohnung oder im gewohnten Wohnumfeld ermöglichen. Dazu zählen:
- Gemeinschaftliche Wohnprojekte, Bewohnergenossenschaften, Baugruppen und Baugemeinschaften mit innovativen Wohnkonzepten und Vereinbarungen in Bezug auf das Zusammenleben und gegenseitige Hilfen.
- Wohn-Pflege-Gemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf: Sie bieten private Rückzugsräume, einen gemein-samen Alltag im gemeinsamen Küchen- und Wohnbereich und Wahlfreiheit bei Betreuungs- und Pflegeangeboten.
- Generationenübergreifende, quartiersorientierte Wohnkonzepte, die eine aktive Nachbarschaft, soziale Dienstleistungen und Barrierefreiheit verbinden, z.B. Wohnen mit Versorgungssicherheit / Bielefelder Modell.
- Innovative Modelle der sozialräumlichen Verknüpfung von Wohn-, Teilhabe- und Versorgungsangeboten.
- Zuwendungsfähige Ausgaben sind Personal- und Sachausgaben für den Aufbau, die Koordination und Organisation, sowie die kontinuierliche fachliche Begleitung durch Expertinnen und Experten,
- notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Moderation, Koordination und Organisation sowie zur vorübergehenden fachlichen Begleitung durch Expertinnen und Experten sowie
- notwendige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.
Die Zuwendung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt und kann pro Projekt bis zu 10.000 Euro betragen. Sie beträgt jedoch höchstens 80 v. H. der erforderlichen zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.
Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die nach Antragstellung und innerhalb des Projektzeitraums anfallen. Dabei muss die Maßnahme innerhalb des laufendes Haushaltsjahres abgeschlossen sein. Investive Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Voraussetzung für eine Förderung ist eine begleitende Beratung durch die Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz. Dort erhalten Sie auch Unterstützung bei der Antragstellung.
- Das Projekt benötigt die grundsätzliche Unterstützung der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
- Dem Antrag ist eine konkrete Beschreibung des Wohnprojektes beizulegen. Daraus sollte hervorgehen, um welche Wohnform es sich handelt, worin der innovative Ansatz liegt und wie dies zu einem selbstbestimmten Wohnen und Leben älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Menschen beiträgt.
- Im Antrag legen Sie dar, wie sie mit den beantragten Mitteln die Umsetzung des Gesamtprojektes innerhalb eines laufenden Haushaltsjahres entscheidend voranbringen wollen – einschließlich eines Kosten- und Finanzierungsplans für die beantragte Maßnahme. Dies kann zum Beispiel die Schulung von Mitarbeitern eines Sozialdienstes sein, Zusatzpersonal für den Aufbau einer Ehrenamtsstruktur, die Gründung einer handlungsfähigen Träger-Organisation, ein substanzieller Bürgerbeteiligungsprozess oder auch der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einem wichtigen Partner.
- Das Antragsformular ist erhältlich bei der Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz.
Über eingegangene Anträge wird nach dem Prioritätsprinzip entschieden. Das bedeutet, dass Förderanträge in der Reihenfolge ihres vollständigen und bescheidungsreifen Eingangs bei der Landesberatungsstelle Neues Wohnen beim LSJV bearbeitet werden.
Weitere Informationen
Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz
Petra Mahler
Telefon: 0 61 31 - 967-712
mahler.petra(at)lsjv.rlp.de