Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Arbeitslose Menschen können verschiedene staatliche Leistungen erhalten:
Arbeitslosengeld I: Das Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung und soll helfen finanzielle Notlagen, die wegen Arbeitslosigkeit entstehen, zu verhindern. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nach den gesetzlichen Regularien des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, wer arbeitslos ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaftszeit erfüllt und sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos meldet.
Die örtlichen Dienststellen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Sonstige Leistungen: Zum Beispiel Berufsberatung oder Berufsorientierung, Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen, Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung und Aktivierung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Eingliederungshilfen für besondere Zielgruppen oder Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
Für die sonstigen Leistungen sind entweder die Bundesagentur für Arbeit oder bei SGB II –Leistungsempfängern die Jobcenter zuständig.
Nähere Informationen sind auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zu finden.
Bürgergeld
Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) abgelöst: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ist eine Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die arbeitslos sind und keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder deren Einkommen für eine Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht.
Weitere Informationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende finden Sie auch unter der Themenrubrik Soziale Sicherung – Grundsicherung.