Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. Sie gehört der ersten Säule der Alterssicherung an.
Mit ihren Leistungen sorgt sie für soziale Sicherheit im Alter und bei verminderter Erwerbsfähigkeit. Auch die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall gehört zu ihren Leistungen. Sie bietet zudem umfangreiche Leistungen zur Prävention und zur medizinischen Teilhabe sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben an und leistet damit einen wichtigen Beitrag, damit Menschen möglichst lange und gesund beruflich tätig sein können.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung umfasst die erste Säule der Alterssicherung die Beamtenversorgung, die Berufsständische Versorgung und die Alterssicherung der Landwirte.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird von 16 eigenständigen Rentenversicherungsträgern - zwei Bundesträgern und 14 Regionalträgern - unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt.
In Rheinland-Pfalz ist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz der Regionalträger mit Sitz in Speyer. Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung führt die Rechtsaufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und prüft in diesem Rahmen u.a. Entscheidungen von finanziell weitreichender Bedeutung, wie den jährlichen Haushaltsplan oder größere Bauvorhaben.
Auch Versicherte oder Beziehende von Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz können sich an die Rechtsaufsicht wenden und überprüfen lassen, ob das Verwaltungshandeln des Rentenversicherungsträgers im Einklang mit dem geltendem Recht steht.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind dagegen direkt an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz als zuständigen Dienstherren zu richten. Für Auskünfte und Beratungen in Versicherungs- und Rentenangelegenheiten stehen die jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger sowie die zahlreichen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vor Ort zur Verfügung.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Vom ersten Arbeitstag an erwerben sie so einen umfassenden Versicherungsschutz in den Risikobereichen Alter, Erwerbsminderung und Tod sowie einen Anspruch auf Rehabilitations- und Rentenleistungen.
Pflichtversichert sind daneben regelmäßig auch Auszubildende, Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung, nichterwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Menschen mit Behinderung, Personen im Wehrdienst sowie im Bundesfreiwilligendienst, Personen, die so genannte Entgeltersatzleistungen beziehen - zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld und auch Studenten, wobei hier verschiedene Ausnahmeregelungen ggf. greifen.
Der Pflichtversicherung unterliegen auch bestimmte selbstständig Tätige, wie zum Beispiel Handwerker, Hebammen und freiberufliche Lehrer.
In der gesetzlichen Rentenversicherung kann aber auch vorsorgen, wer nicht pflichtversichert ist. Diese Möglichkeit bietet die freiwillige Versicherung an.
Die Finanzierung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt im sogenannten Umlageverfahren. Das heißt, dass insbesondere mit den monatlichen Beiträgen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und deren Arbeitgeber die Renten derjenigen gezahlt werden, die heute im Ruhestand sind.
Die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung allein reichen allerdings nicht zur Finanzierung der Ausgaben aus. Aus dem Bundeshaushalt werden daher weitere Mittel aufgebracht, die unter anderem auch dadurch gerechtfertigt sind, dass die gesetzliche Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernimmt, wie z.B. die Anerkennung von Kindererziehung im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bundeszuschüsse haben daneben auch eine allgemeine Sicherungsfunktion zur Gewährleistung der dauerhaften Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung gerade auch vor dem Hintergrund sich verändernder ökonomischer und demografischer Rahmenbedingungen.
Die Deutsche Rentenversicherung unterhält ein flächendeckendes Netz mit Auskunfts- und Beratungsstellen.
Informationen zu den Beratungsstellen, den Reha-Servicestellen, den Versichertenberaterinnen und Versichertenberatern in Rheinland-Pfalz finden Sie u.a. im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz unter dem Stichwort „Beratung und Kontakt“.