Technischer Arbeitsschutz

Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Als Rechtsgrundlage dient hierzu insbesondere das Arbeitsschutzgesetz. Aufgaben und Zuständigkeiten des Ministeriums umfassen unter anderem:

  • die Fachaufsicht über die zuständigen Überwachungsbehörden (In Rheinland-Pfalz sind dies die Abteilungen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd mit ihren insgesamt fünf Regionalstellen)
  • Mitwirkung an den Rechtsetzungsverfahren
  • Abstimmung des Vollzuges der der einschlägigen Rechtsnormen in Rheinland-Pfalz und mit den Ländern

Die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben vor Ort erfolgt durch die fünf Regionalstellen der Gewerbeaufsicht in Koblenz, Trier, Idar-Oberstein, Mainz und Neustadt an der Weinstraße. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber können sich in Fragen des Arbeitsschutzes an die Gewerbeaufsichtsbehörden wenden.

Rechtliche Aspekte

Der Technische Arbeitsschutz wird insbesondere durch folgende Regelungen repräsentiert:

Das Arbeitsschutzgesetz ist ein Grundlegendes Regelwerk zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

Die Arbeitsstättenverordnung enthält Anforderungen an Arbeitsstätten, die vom Arbeitgeber zu erfüllen sind. Unter anderem hinsichtlich Raumtemperatur, Pausen- und Sanitärraume, Beleuchtung, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe. Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung (das sind neben Menschen mit Schwerbehinderung auch Menschen im betrieblichen Eingliederungsmanagement) sind zu berücksichtigen.

Die Baustellenverordnung enthält organisatorische Mindestanforderungen, die in allen Phasen einer Baumaßnahme, von der Planung über die Ausführung bis hin zu späteren Arbeiten, zu berücksichtigen sind.

Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestimmt, dass Betriebe zur Unterstützung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen haben.

Die Betriebssicherheitsverordnung enthält Vorgaben zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln. Besondere Vorschriften gelten für überwachungsbedürftige Anlagen. Diese werden nach Gefährdungsgrad unterteilt in Anlagen mit Erlaubnisvorbehalt (wie zum Beispiel Tankstellen und solche ohne Erlaubnisvorbehalt (z. B. Aufzüge). Alle überwachungsbedürftigen Anlagen sind in festgelegten Zeitabständen auf ihre sichere Betriebsweise hin zu überprüfen.