Das Bundesteilhabegesetz

Die Menschen und ihre individuellen Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt - das ist das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das Ende 2016 in Kraft trat und die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Bis 2023 werden nach und nach neue Regeln umgesetzt, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und am Arbeitsleben verbessern. Das BTHG überführt die Eingliederungshilfe in ein personenzentriertes Leistungsrecht. Menschen mit Behinderungen können mehr über ihr eigenes Leben bestimmen - das Wunsch- und Wahlrecht steht im Mittelpunkt.

  • Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, dürfen künftig mehr eigenes Geld in der Tasche haben.
  • Menschen mit Behinderung erhalten mehr Unterstützung bei Bildung, im Beruf und im Alltag
  • Menschen mit Behinderung können selbstbestimmt wohnen („Leben wie alle“)
  • Menschen mit Behinderung erhalten Hilfen wie aus einer Hand mit nur einem Ansprechpartner
  • Menschen mit Behinderungen beraten Betroffene - unabhängig und aus eigener Erfahrung
  • Menschen mit Behinderung dürfen in der Politik und im Job mitbestimmen

Das neue Recht der Eingliederungshilfe ist im 2. Teil des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt.