Wohnformen für ältere Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf
Wer von uns hat nicht den Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen Wänden zu leben oder, wenn ein Wohnen zu Hause nicht mehr möglich ist, alternative Wohnmöglichkeiten zu finden, die den eigenen Bedürfnissen am ehesten entsprechen?
Ziel der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist es, den Wunsch der Menschen, so lange wie möglich selbstbestimmt zu leben, zu unterstützen. Deshalb setzt sie sich dafür ein, Angebote für ältere Menschen in den Bereichen Pflege, Betreuung und Wohnen qualitativ weiter auszubauen.
Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)
Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) ist am 1. Januar 2010 an die Stelle des alten Heimgesetzes des Bundes getreten.
Mit dem Landesgesetz über die Weiterentwicklung von Wohnformen und die Stärkung der Teilhabe fand eine Überarbeitung statt. In der veränderten Form gilt es seit dem 1. März 2016.
Es will mit seinen Regelungen die Qualität der Einrichtungen für ältere Menschen und für volljährige Menschen mit Behinderungen und volljährige pflegebedürftige Menschen fördern und kleinräumige, selbstbestimmte gemeinschaftliche Wohnformen unterstützen.
Ziel des LWTG ist es, älteren, pflegebedürftigen Menschen und volljährigen Menschen mit Behinderungen eine ihren individuellen Wünschen entsprechende Wohnform mit einem Höchstmaß an Privatsphäre zu ermöglichen.
- Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und
- Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung
und fordert für diese, dass
- sich die Einrichtungen in und für ihr Wohnumfeld öffnen,
- die Bewohnerinnen und Bewohner Zugang zum Leben in der Gesellschaft haben,
- die Bürgerinnen und Bürger des Wohnquartiers an den Angeboten der Einrichtung teilnehmen können.
Landesgesetz über die Weiterentwicklung von Wohnformen und die Stärkung der Teilhabe
Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) wurde im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation durch die AGP Sozialforschung im Forschungs- und Innovationsverbund FIVE e. V. an der Evangelischen Hochschule Freiburg unter der Leitung von Professor Dr. Thomas Klie überprüft.
Aufgrund dieser Überprüfung und den Erfahrungen aus der Umsetzung des Gesetzes erfolgte eine Weiterentwicklung in den Bereichen
- Weiterentwicklung von Wohnformen und Stärkung der Teilhabe
- Spezifizierungen bei den Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung,
- Beratungs- und Prüftätigkeit der Beratungs- und Prüfbehörden nach dem LWTG und
- dem Einsatz von Pflege- und Betreuungskräften in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für pflegebedürftige volljährige Menschen.