Landespflegeausschuss Rheinland-Pfalz
Mit Einführung der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995 ist das Gremium des Landespflegeausschusses geschaffen worden: Nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch ist zur Beratung über Fragen der Pflegeversicherung ein Landespflegeausschuss zu bilden (§ 8a Absatz 1 SGB XI). Das Gremium kann einvernehmlich Empfehlungen zur Umsetzung der Pflegeversicherung abgeben.
Der rheinland-pfälzische Landespflegeausschuss setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern
- der Pflegeeinrichtungen
- der Pflegekassen
- des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.
- des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
- der kommunalen Spitzenverbände
- des Medizinischen Dienstes (MD) Rheinland-Pfalz
- der Pflegekräfte und anderen in der pflegerischen Versorgung tätigen Berufsgruppen (Landespflegekammer und Gewerkschaften)
- der Belange älterer Menschen
- der Landesärztekammer
- der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V.
- der pflegewissenschaftlichen Fachbereiche rheinland-pfälzischer Hochschulen
- der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen
- des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Die Geschäftsstelle ist beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung eingerichtet.