Berufliche Weiterbildung

Zielgruppe des ESF+-Förderansatzes Betriebliche Weiterbildung sind Erwerbstätige in Unternehmen des Privatrechts. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat.

Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Veranstaltungen durch externe Weiterbildungsanbieter.

Die Förderung kann in der Region Trier (Stadt Trier, Landkreis Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis, Landkreis Bernkastel-Wittlich) bis zu 60 Prozent und in den übrigen Regionen in Rheinland-Pfalz bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 Euro.

Förderfähig sind:

  • Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren inklusive weiterer Aufwendungen, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind (z. B. Skripte, Materialien) oder
  • Personalausgaben für die Teilnehmenden, sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet und die Personalkosten nicht bereits durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden.