Betreutes Wohnen

Bewohnerinnen und Bewohner von Angeboten des sogenannten Betreuten Wohnens oder Service-Wohnens leben in einer eigenen Wohnung, meist zur Miete. Sie können meistens allgemeine Unterstützungsangebote wie z.B. Ansprechpartner vor Ort oder Hausmeisterdienste nutzen, sowie an Begegnungsangeboten und gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen. Oft ist auch ein Notrufsystem vorhanden. Falls sie Pflege- oder Betreuungsleistungen benötigen, können sie hierfür den Anbieter frei wählen.

Es gibt diesbezüglich eine große Bandbreite von Wohn- und Versorgungsangeboten, die jedoch nicht dem Ordnungsrecht unterliegen. Im Landesgesetz über Wohnformen (LWTG) ist dazu geregelt: „Einrichtungen des Wohnens mit allgemeinen Unterstützungsleistungen (Service-Wohnen) unterliegen nicht dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, wenn die Mieterinnen und Mieter von abgeschlossenem Wohnraum vertraglich nur verpflichtet sind, allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Dienst- oder Pflegeleistungen, Hausmeisterdienste oder Notrufdienstleistungen von einer bestimmten Anbieterin oder einem bestimmten Anbieter in Anspruch zu nehmen und darüber hinaus alle weitergehenden Unterstützungsleistungen und deren Anbieterinnen und Anbieter frei wählen können.“

Bei Beschwerden und Mängeln gelten in den Fällen des betreuten Wohnens / Servicewohnens also die üblichen Regelungen des Vertrags- und Mietrechts. Bei Fragen und zur Unterstützung kann man sich zum Beispiel an die Mieterverbände oder die Verbraucherzentralen wenden.