Landesförderung im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung fördert das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Gefördert werden die Bildung und die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum sowie der Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige, nachrangige Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), die den Eigenkapitalbedarf bei der Finanzierung von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen erheblich senken können. Berechtigter Personenkreis bei der Wohneigentumsförderung sind Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Die Mietwohnraumförderung richtet sich an Investoren (Unternehmen und Privatpersonen), die bereit sind, Mietwohnungen insbesondere an Haushalte mit geringem Einkommen (Belegungsbindung) zu einer gegenüber der Marktmiete reduzierten Miete (Mietbindung) zu überlassen. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit Darlehen der Investitions- und Strukturbank des Landes gefördert werden – in Anlehnung an die Förderung zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
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