Wohnformen für Menschen mit Behinderung
„Leben wie alle – mittendrin von Anfang an“ ist der Leitsatz der rheinland-pfälzischen Politik von und für Menschen mit Behinderungen.
Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen leben und wohnen können. In der Regel wünschen sich behinderte Menschen genau wie alle anderen, in ihrer eigenen Wohnung oder in einer überschaubaren Wohngruppe zu leben.
Die Wünsche behinderter Menschen im Hinblick auf Wohnform und Wohnort können nur berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen dafür, nämlich die erforderliche Betreuung und ein Höchstmaß an Privatsphäre, gegeben sind. Zusätzlich muss der Ausbau gemeindeintegrierter Wohnformen gefördert werden.
Denn ein breit gefächertes Angebot an Wohnformen in der Gemeinde ermöglicht es behinderten Menschen, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen, mit einer größtmöglichen Chance an Selbstbestimmung und Selbstgestaltung.
Selbstständiges Wohnen mit Persönlichem Budget ist eine Wohnform, bei der Menschen mit Behinderung in ihrer eigenen oder selbst angemieteten Wohnung leben. Dabei werden individuell in einem durchschaubaren und nachprüfbaren Verfahren die notwendigen Hilfen festgelegt und ihre Erbringung koordiniert.
Falls im Alltag konkreter Unterstützungsbedarf besteht, werden im Rahmen der individuellen Teilhabeplanung die nötigen Unterstützungsleistungen ermittelt und durch die Eingliederungshilfe sichergestellt.
Dabei entscheidet der Mensch mit Behinderung selbst, wer diese Unterstützungsleistung erbringt.
Das Persönliche Budget ist somit für behinderte Menschen, die selbstständig wohnen, die optimale Leistungsform, um selbstbestimmt und selbständig leben zu können.
Betreutes Wohnen ist eine Wohnform für erwachsene Menschen mit Behinderung, die nicht oder nicht mehr auf stationäre Unterstützung angewiesen sind. Zudem sind sie in der Lage, auf Dauer ein selbständiges Leben zu führen.
Fachkräfte unterstützen die Bewohner dabei, soweit wie möglich unabhängig von fremder Hilfe zu leben. In akuten Problem- und Krisensituationen stehen sie den Bewohnern zusätzlich bei und helfen ihnen bei der Bewältigung ihrer Probleme.
Die Träger des Betreuten Wohnens im Sinne des öffentlich-rechtlichen Vertrages sind als gemeinnützig anerkannt. Der Wohnungsgeber und der Dienst, der die notwendige Unterstützung leistet, sollten unabhängig voneinander sein.
Eine Einrichtung ist eine Wohnform, bei der Menschen mit Behinderung in Wohngruppen unterschiedlicher Größe zusammenleben. Die Bewohner wohnen in aller Regel in Einbett- oder Zweibettzimmern.
Die dort lebenden Menschen haben keinen Mietvertrag. Die „Geschäftsbeziehungen“ mit dem Leistungsbringer (Heimträger) basieren auf einem Heimvertrag. Der Vertrag wird zwischen dem Träger und der Bewohnerin oder dem Bewohner geschlossen. Außerdem verpflichtet sich der Unternehmer in diesem Vertrag zur Bereitstellung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen.
Träger dieser Wohneinrichtungen sind Wohlfahrtsverbände oder privatgewerbliche Anbieter.
Der zuständige Sozialhilfeträger übernimmt bei Vorliegen der nötigen Voraussetzungen die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Unterstützungsbedarf. Abgerechnet wird über einen fest vereinbarten, an den Bedürfnissen des Menschen mit Behinderung orientierten, Vergütungssatz.
Wohnen in Außenwohngruppen
Diese Wohnform unterscheidet sich vom Wohnen in Einrichtungen in der Weise, dass in Außenwohngruppen die Gruppengröße geringer ist und ein höheres Maß an Selbstständigkeit gegeben ist.