Arbeit und Migration
Im Bereich Arbeit und Migration gibt es zwei zentrale Zielgruppen:
Zum einen hat Rheinland-Pfalz ein großes Interesse daran, dass zahlreiche dringend benötigte Fachkräfte aus der EU und aus Drittstaaten hier eine Arbeit aufnehmen, sich wohlfühlen und im besten Falle mit ihren Familien langfristig in Rheinland-Pfalz bleiben möchten.
Genauso wichtig ist es, dass Geflüchtete, die in Rheinland-Pfalz Zuflucht gefunden haben, gut ankommen, Vertrauen aufbauen und eine Beschäftigung aufnehmen, die zu ihren Qualifikationen passt.
Die Landesregierung arbeitet ressortübergreifend mit ihren Partnerinnen und Partnern daran, für beide Zielgruppen die Rahmenbedingungen und Angebote so zu gestalten, dass eine Integration in Arbeit und Gesellschaft bestmöglich gelingen kann.
Um das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland konstant zu halten, schätzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die notwendige Nettozuwanderung nach Deutschland auf 400.000 Personen pro Jahr. Damit dies gelingt, hat die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung weiterentwickelt.
Die Fachkräfteeinwanderung aus Staaten außerhalb der Europäischen Union fußt auf drei Säulen:
1. Fachkräftesäule (seit November 2023)
Personen mit in Deutschland anerkannter Qualifikation können jede Beschäftigung (im nicht reglementierten Bereich) ausüben – unabhängig von ihrer fachlichen Qualifikation. Bei teilweiser Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation bleiben nun drei Jahre Zeit, die volle Anerkennung nachzuholen (anstatt bisher 2 Jahre). Und: Die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU wurden gesenkt.
2. Erfahrungssäule (seit März 2024)
Fachkräfte, die in ihrem Heimatland einen staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss absolviert haben und über eine zweijährige Berufserfahrung verfügen, können ohne formale Anerkennung nach Deutschland einreisen. Vorausgesetzt wird außerdem ein Gehalt von mindestens rund 39.700 Euro, bei tarifgebundenen Unternehmen darf im Rahmen des Tarifvertrags nach unten abgewichen werden, die Tätigkeit in einem in Bezug auf die Qualifikation oder Berufserfahrung verwandten Beruf sowie ein vorliegendes Arbeitsangebot oder ein Arbeitsvertrag.
Die neu geschaffene Anerkennungspartnerschaft sieht weiterhin vor, bereits vor Einleitung des Anerkennungsverfahrens im voraussichtlichen Zielberuf in Deutschland beschäftigt werden zu können.
3. Potenzialsäule (seit Juni 2024)
Mit der Chancenkarte ist die Einreise ohne konkretes Angebot oder Vertrag zur Suche einer Arbeit, Ausbildung oder einer Qualifizierung im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens für maximal zwölf Monate möglich. Vorausgesetzt wird weiterhin, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und eine im Herkunftsland staatlich anerkannte Berufsqualifikation oder ein Hochschulabschluss nachgewiesen werden kann. Deutschkenntnisse müssen mindestens auf dem Niveau A1 oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 vorliegen. Eine Chancenkarte wird erteilt, wenn es sich um eine anerkannte Fachkraft handelt oder mindestens 6 Punkte gemäß der Chancenkarte-Kriterien nachgewiesen werden. Punkte werden für Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter vergeben.
Zusätzliche Hürden wurden gesenkt, beispielsweise:
- Entfristung der Westbalkanregelung. Eine Beschäftigung kann nun ohne den Nachweis einer formalen Qualifikation erfolgen. Zudem wird das Einreisekontingent von 25.000 auf 50.000 Personen verdoppelt.
Kontingentierte Helfertätigkeit: Eine Einreise zu Beschäftigungen unabhängig von einer Qualifikation soll auf Grundlage eines von der BA festgelegten Kontingents möglich werden. Diese Beschäftigung soll für acht Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mit einer Arbeitsmarktzulassung der BA möglich sein.
Ausführliche Informationen finden Sie unter
- make-it-in-germany – Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz | Bundesregierung
- BMAS - Fachkräftestrategie im Detail: Fachkräfteeinwanderung
Die ausländische Berufsqualifikation bewerten und anerkennen zu lassen, ist ein wichtiger Schritt für die Integration in den Arbeitsmarkt in Deutschland. Das gilt vor allem für eine Tätigkeit in einem sogenannten "reglementierten Beruf".
"Reglementiert" bedeutet, dass in dem Beruf nur gearbeitet werden darf, wenn ein staatliches Zulassungsverfahren und eine Anerkennung der Berufsqualifikation vorliegt. In Deutschland sind dies unter anderem Berufe im Gesundheits- und Bildungsbereich. Dazu kommt, dass es in einigen Berufen spezielle Regelungen für Selbständige gibt.
In nicht-reglementierten Berufen bedarf es keiner formellen Anerkennung des Abschlusses, um arbeiten zu dürfen.
Eine Prüfung der Qualifikationen kann aber trotzdem sinnvoll sein, damit der Arbeitgeber die Qualifikationen besser einschätzen kann. Dies erhöht die Einstellungs- und Aufstiegschancen im Beruf.
Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen des ESF+-Bundesprogramms Integration durch Qualifizierung (IQ) sind die wichtigsten Anlaufstellen rund um das Thema Anerkennung. Dort erhalten Sie Informationen zu den unterschiedlichen beruflichen Anforderungen, den notwendigen Unterlagen, den Verfahren und den zuständigen Stellen.
Für den Bereich der nichtakademischen Gesundheitsfachberufe steht Ihnen eine weitere, durch das Arbeitsministerium finanzierte, Beratungsstelle zur Verfügung.
Weitere wichtige Ansprechpartner und Informationsangebote des Bundes und des Landes sind:
Um die Attraktivität von Unternehmen in Rheinland-Pfalz für internationale Fachkräfte zu steigern und den Zuzug von internationalen Fachkräften zu erleichtern, haben die Landesregierung und die Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz (IHKn) in einer gemeinsamen Initiative im März 2015 ein landesweites Informations- und Beratungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und internationale Fachkräfte eingerichtet. Die Welcome Center Rheinland-Pfalz helfen zusammen mit ihren Netzwerkpartnern bei Fragen zur Einreise, Berufsanerkennung, Existenzgründung oder bei der Stellensuche weiter. Sie informieren über die regionale Wirtschaft und Gesellschaft, Kultur- und Freizeitangebote sowie die Kinderbetreuung. Das Angebot richtet sich an internationale Fachkräfte, die zur Ausbildung, zum Studium oder zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland kommen sowie an deren Partner und Familien. Die Welcome Center sind ebenso Anlaufstelle für (insbesondere) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie helfen ihnen bei der Akquise internationaler Fachkräfte und unterstützen bei der Etablierung einer betrieblichen Willkommenskultur.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Welcome Center Rheinland-Pfalz.
Eine Beschäftigung sollte immer unter guten Arbeitsbedingungen und bei fairem Gehalt erfolgen. Leider ist dies nicht immer selbstverständlich. Umso wichtiger ist es, dass Beschäftigte ihre Rechte kennen. Um sich über die Rahmenbedingungen von fairer und guter Arbeit zu informieren, gibt es auch in Rheinland-Pfalz einige Beratungsstellen. Die dortigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner informieren über arbeits- und sozialrechtliche Themen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Benachteiligung und Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt zu schützen.
Menschen mit Fluchthintergrund befinden sich auf der Grundlage unterschiedlicher Aufenthaltsstatus in Deutschland. Der jeweilige Status ist für die Arbeitsmarktzulassung ausschlaggebend.
Die arbeitsmarktpolitischen Projekte des MASTD (Landesprojekte und ESF+ geförderte Projekte) stehen allen Geflüchteten, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, offen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Initiativen zur Arbeitsmarktintegration.
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