Arbeitsschutz

Arbeitsschutz umfasst Vorschriften und Maßnahmen zur Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Arbeit. Er dient der Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz und dem Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsrisiken. Themengebiete können z.B. die gesunde Arbeitszeitgestaltung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Fragen zur Gefährdungsbeurteilung, die sichere Einrichtung und der sichere Betrieb von Arbeitsstätten oder der sichere Betrieb von Maschinen oder Anlagen sein.

Der Vollzug des sozialen, medizinischen und technischen Arbeitsschutzes gehört zu den Kernkompetenzen der Bundesländer. Entsprechend berät und überwacht die rheinland-pfälzische Gewerbeaufsicht die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Verpflichtungen zum Arbeitsschutz.

Die Aufgaben des sozialen, medizinischen und technischen Arbeitsschutzes gehören zu den Kernkompetenzen der Bundesländer. Entsprechend berät und überwacht die rheinland-pfälzische Gewerbeaufsicht die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Verpflichtungen zum Arbeitsschutz.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung ist die oberste Verwaltungsbehörde im Arbeitsschutz in Rheinland-Pfalz und übt die Fachaufsicht über die Gewerbeaufsicht im Hinblick auf den Arbeitsschutz aus. Damit bundesweite Standards beim Vollzug sichergestellt werden, stimmt sich das Ministerium mit dem Bund und den Ländern ab.

Gewerbeaufsicht

Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (SGD Nord & SGD Süd) mit den Regionalstellen Gewerbeaufsicht in Idar-Oberstein, Koblenz, Mainz, Neustadt und Trier sind vor Ort für Sie tätig. Sie nehmen die Vollzugsaufgaben nach Maßgabe der staatlichen, zumeist bundesrechtlichen Gesetze und Verordnungen und entsprechend der Vorgaben des Ministeriums wahr. Das Landesamt für Umwelt in Mainz unterstützt sie dabei.

In fast 219.000 rheinland-pfälzischen Betrieben mit rund 1,6 Millionen Beschäftigten sorgt die Gewerbeaufsicht für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. In Rheinland-Pfalz ist die Gewerbeaufsicht für die Einhaltung vieler wichtiger Vorschriften zum Schutz des Menschen und der Umwelt zuständig. Sie praktiziert einen dialogorientierten Vollzug durch vorsorgende Maßnahmen, wie Information und Beratung sowie durch Kontrollen.

Bei groben Verstößen gegen geltendes Recht kann die Gewerbeaufsicht Bußgelder verhängen. Die Art und Weise, wie Arbeitsschutz in den Betrieben umgesetzt und die Aufsicht ausgeübt wird, hat unmittelbaren Einfluss auf die Lebensqualität in Rheinland-Pfalz und auf die Attraktivität des Landes als Wirtschaftsstandort.

Über ihre Tätigkeit erstellt die Gewerbeaufsicht jährlich einen Jahresbericht, in dem neben statistischen Daten auch Berichte über besondere Vorkommnisse und Aktivitäten enthalten sind. Diese werden auch regelmäßig auf unserer Homepage eingestellt:

Beirat für den Arbeitsschutz

Der beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) eingerichtete Beirat für Arbeitsschutz berät das MASTD in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Er unterstützt das MASTD bei Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und Förderung der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes der Beschäftigten in allen Altersgruppen durch präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz.