Arbeitsrecht

Grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht die Vertragsfreiheit. Faktisch ist im Arbeitsverhältnis ein echtes Aushandeln der Arbeitsbedingungen wegen der regelmäßig schwächeren Position der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers oft schwierig. Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen zum Schutz von Arbeiterinnen, Arbeitern und Angestellten.

Darüber hinaus gelten einige arbeitsrechtliche Vorschriften kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung auch für arbeitnehmerähnliche Personen, wie z.B. in Heimarbeit Beschäftigte, die zwar in wesentlich geringerem Umfang persönlich abhängig sind als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, jedoch wirtschaftlich abhängig und einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sind. Das Individual-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeberin /-geber und Arbeitnehmerin /-nehmer. Es regelt die Gestaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, des Erholungsurlaubs, der Teilzeitarbeit, der Befristung von Arbeitsverträgen sowie des Kündigungsschutzes.

Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören die Unternehmensmitbestimmung und die betriebliche Mitbestimmung sowie das Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht.

Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 brutto 12,82 Euro je Zeitstunde. Zur Anpassung dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze hat die Bundesregierung eine ständige unabhängige Mindestlohnkommission eingerichtet. Auf deren Empfehlung hat das Bundeskabinett die stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen.

Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind das Europarecht (Verordnungen und Richtlinien), Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen sowie die Einzelarbeitsverträge.