Barrierefreies Wohnen

Die meisten Menschen wollen auch mit einer Behinderung, im Alter oder bei Pflegebedarf zu Hause oder zumindest in ihrem gewohnten Wohnumfeld leben.  Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Vermeidung von Barrieren in Wohnungen und im Wohnumfeld. Die Landesregierung unterstützt die Schaffung barrierefreien Wohnraums durch kostenlose Beratung, gesetzliche Regelungen und Fördermöglichkeiten. 

Die Landesbauordnung bildet den rechtlichen Rahmen. So ist seit Januar 2016 beim Neubau von Wohnungen jeweils die dritte Wohnung und dann jede achte Wohnung barrierefrei nach Din 18040 auszuführen. 

Die vom Land geförderte Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät die Bürgerinnen und Bürger bei allen Fragen des barrierefreien Baus und Umbaus.  

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung lassen sich zum Beispiel Aufzüge, barrierefreie Bäder und Aufgänge und vieles weitere mehr fördern. Auskünfte erteilt das Beratungszentrum Wohnraumförderung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.

Neben der Barrierefreiheit einer Wohnung im engeren Sinne gewinnen auch neue technische Entwicklungen und Lösungen für ein selbstbestimmtes Leben an Bedeutung. Altersgerechte Assistenzsysteme können älteren Menschen helfen, länger und sicherer zuhause zu wohnen. Das Land fördert z.B. die Anschaffung zentraler Steuerungssysteme, Sicherheitsschalter oder automatische Rollläden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Wird ein Hilfsmittel von ärztlicher Seite als notwendig verordnet, greifen die Finanzierungsmodi des Gesundheitssystems. Auch die Pflegeversicherung und verschiedene Reha-Träger können die Anschaffung bestimmter Hilfsmittel unterstützen, sofern sie für ein Leben im ambulanten Setting maßgeblich sind. Zur Beratung über sinnvolle Maßnahmen und Fördermöglichkeiten sind Pflegestützpunkte und Reha-Servicestellen die empfohlenen Ansprechpartner.