Medizinischer Arbeitsschutz

Der medizinische Arbeitsschutz befasst sich mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Ziel ist es, den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu sichern, die Beschäftigten vor Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Erkrankungen und berufsbedingten Gesundheitsgefährdungen zu schützen. Es geht um den Erhalt, die Förderung und Wiederherstellung von Gesundheit, Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit. Die Staatliche Gewerbeärztin / der Staatliche Gewerbearzt unterstützt die zuständige Aufsichtsbehörde dabei und berät Unternehmen, Beschäftigte sowie Betriebsärztinnen und -ärzte in Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes und wirkt im Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren mit.

Weiterführende Informationen sowie die Kontaktdaten zum Gewerbearzt der SGD Nord und zum Ansprechpartner bei der SGD Süd finden Sie bei den zuständigen Aufsichtsbehörden - Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd.