Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen

Die Wege, die in die Überschuldung führen, sind vielfältig. Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Krankheit, Unfall und gescheiterte Selbständigkeit sind die häufigsten Ursachen. Das Risiko der Überschuldung ist zum konkreten Risiko für breite Bevölkerungsschichten geworden. Menschen, die ihre laufenden Zahlungsverbindlichkeiten mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen oder Vermögen nicht mehr begleichen können, erhalten Hilfe bei Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen

Rheinland-Pfalz verfügt über eine qualitativ hochwertige Beratungsstruktur, die neben finanzieller, rechtlicher und haushaltswirtschaftlicher Beratung auch psychosoziale Betreuung leistet. In Rheinland-Pfalz sind über 70 Schuldnerberatungsstellen als geeignete Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt. Die dort tätigen Fachkräfte bieten unentgeltliche Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung von Überschuldungssituationen an.

An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die Forschungs- und Dokumentationsstelle für Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung, kurz: Schuldnerfachberatungszentrum (SFZ), angesiedelt. Das SFZ unterstützt die anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Rheinland-Pfalz und stellt zahlreiche Informationen zum Thema bereit.

Das Schuldnerfachberatungszentrum veröffentlicht einmal im Jahr die Statistik zur Überschuldung und Schuldnerberatung in Rheinland-Pfalz, die sich auf die oben genannten Daten und eigene Erhebungen beziehen.

Landessonderprogramm „Energiekrise begegnen - Strukturen in der Schuldner- und Insolvenzberatung stärken“

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung fördert im Winter 2022 / 2023 einmalig im Rahmen des Landessonderprogramms „Energiekrise begegnen – Strukturen in der Schuldner- und Insolvenzberatung stärken“ Personal- und Sachausgaben mit insgesamt bis zu 300.000 Euro, die anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Rheinland-Pfalz, durch zusätzliche Aufgaben im Bereich der Energiekosten- und Energieeinsparberatung, entstehen können.

Das Landessonderprogramm ist ein aktueller und besonderer Beitrag zur Hilfe für unterstützungsbedürftige und ratsuchende Menschen im Kontext der sogenannten „Energiekrise“ und zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine. Im Rahmen des Landessonderprogramms werden ausschließlich zusätzliche, abgrenzbare und neue Aufgaben im Bereich der Energiekosten- und Energieeinsparberatung gefördert. Dazu zählen beispielsweise:

  • Beauftragung oder gegebenenfalls auch befristete Einstellung von Personal zur Energiekosten- und Energieeinsparberatung.
  • Zeitlich befristete Beschäftigung von zusätzlichem Personal, wie beispielsweise Studierende, um „fachfremde“ Anfragen zur Energiekostensituation bearbeiten zu können.
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen speziell zum Thema Energiekosten- und Energieeinsparberatung durch Beauftragung entsprechend qualifizierter Dritter oder die Beauftragung von Referentinnen oder Referenten.
  • Finanzierung von Sachausgaben sofern dies für die Bearbeitung des Themas Energiekosten und Energieeinsparberatung erforderlich ist.

Die Zuwendung wird einmalig als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung als Projektförderung gewährt. Zuwendungen dürfen nur für Projekte bewilligt werden, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 5.000 Euro pro Beratungsstelle.