Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Trotz fortgeschrittener Digitalisierung und zahlreicher Technologien ist es für Menschen mit Behinderung derzeit oft nicht möglich, ganz alltägliche Dinge wie Computer, Bankautomaten oder Online-Shops zu nutzen. Dies soll sich durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ändern. Wirtschaftsakteure sind ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet, sicherzustellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind.

Bislang müssen alle, die in der EU etwas produzieren, verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, nicht nur unterschiedliche Anforderungen für Barrierefreiheit beachten, teilweise widersprechen sich die Anforderungen in den verschiedenen Ländern sogar. Damit das nicht so bleibt, legt die EU die technischen Anforderungen bzw. Standards für Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zukünftig für alle verbindlich fest. Dadurch sollen die EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden, ihre Gesetzgebungen und Anforderungen an Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen aufeinander abzustimmen und aneinander anzugleichen.

Ziel des Gesetzes ist es, bestimmte Produkte und Dienstleistungen zukünftig barrierefrei zu gestalten, z.B. Bedienungsanleitungen in Leichter Sprache. Menschen mit Behinderungen sollen hierdurch einen besseren Zugang zu Information, Kommunikation und Verkehrsmitteln erhalten.

Dies bedeutet mehr Inklusion für alle.

Das BFSG ist das erste Gesetz in Deutschland, das private Akteurinnen und Akteure zur Barrierefreiheit verpflichtet. Bisher gab es gesetzlich keinerlei Verpflichtung der Privatwirtschaft in Deutschland barrierefrei zu sein, obwohl Deutschland 2009 die UN-BRK ratifiziert hat, die dies eigentlich vorschreibt.