Das MASTD ist zuständig für die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen, den „Ausbildungsstättenplan Gesundheitsfachberufe Rheinland-Pfalz“ und ist die oberste Aufsichtsbehörde für die staatlichen und staatlich anerkannten Schulen der Gesundheitsfachberufe in Rheinland-Pfalz. Die Pflegeschulen an Krankenhäusern gehen im Übergangszeitraum bis 2024 in die Schulaufsicht des Ministeriums für Bildung über.
Ausbildungsstättenplan Gesundheitsfachberufe
Der „Ausbildungsstättenplan Gesundheitsfachberufe RLP 2023-2027“ stellt gemäß § 6 Abs. 3 Landeskrankenhausgesetz einen Teil des Landeskrankenhausplans dar. Es ist die dritte fortlaufende Anpassung des Ausbildungsstättenplans, die auf Basis von berufsbezogenen Arbeitsmarktdaten des „Branchenmonitoring GFB RLP 2021“, des „Gutachtens Fachkräftebedarf GFB RLP“ und der durchgeführten Bedarfsabfrage der Krankenhäuser und Ausbildungsstätten erstellt wurde.
Auf Basis der erhobenen Daten und der Rückmeldungen der Kliniken und Ausbildungsstätten wurden Ausbildungszielgrößen für das Schuljahr 2026/27 definiert. Die Erhöhungen der Soll-Plätze der einzelnen Ausbildungsgänge sind Zielsetzungen im Sinne der Fachkräftesicherung. Neben den KHG-finanzierten Ausbildungen werden die fünf nicht KHG-finanzierten Ausbildungsgänge dargestellt und Ausbildungszielgrößen definiert, die angeben, wie viele Personen sich bis Ende 2027 in Ausbildung befinden sollen.
Im letzten Teil des ASP befinden sich die Einzelblätter für die einzelnen Krankenhäuser und Schulen in den fünf Versorgungsgebieten Rheinpfalz, Mittelrhein-Westerwald, Rheinhessen-Nahe, Trier und Westpfalz. Diese beinhalten einen Überblick über die Entwicklung der Auszubildendenzahlen in den vergangenen fünf Schuljahren, die Sollzahlen 2021/22 und die Soll-Zahlen bis 2026/27.