Soziale Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung, als fünfte Säule der sozialen Sicherung, enthält ein umfassendes Leistungssystem, das pflegebedürftigen Menschen hilft, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbst bestimmtes Leben zu führen. Die Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung befinden sich im Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI). Seit ihrer Einführung hat sich die Pflegeversicherung insgesamt bewährt. Dabei wurde das Ziel der Stärkung der häuslichen Pflege erreicht, denn rund 80 Prozent der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nehmen Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung in der Bevölkerung wird die Pflegeversicherung in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.

Finanzierung und Antragsstellung

Euros in Scheinen und Münzen

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Ebenso besteht eine Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen. 

Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung beträgt grundsätzlich 3,4 %. Für kinderlose Pflichtversicherte erhöht sich der Beitragssatz ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahres um einen Zuschlag von 0,6 %, der von den Versicherten allein getragen wird. Je nach Zahl der Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, reduziert sich die Beitragsbelastung wie folgt:

Anzahl der Kinder

Beitragssatz gesamt

Beitragssatz Arbeitnehmer

Beitragssatz Arbeitgeber

0

4 %

2,3 %

1,7 %

1

3,4 %

1,7 %

1,7 %

2

3,15 %

1,45 %

1,7 %

3

2,9 %

1,2 %

1,7 %

4

2,65 %

0,95 %

1,7 %

5 und mehr

2,4 %

0,7 %

1,7 %

Zur Finanzierung der Pflegeversicherung erfolgte die Streichung eines Feiertages (Buß- und Bettag) mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen, wo die Arbeitnehmer im Gegenzug einen höheren Anteil des Beitragssatzes tragen müssen.

Wer in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, kann bei Feststellung eines Pflegegrades Leistungen der Pflegekasse beziehungsweise des Versicherungsunternehmens erhalten.

Der erforderliche Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) beziehungsweise bei dem Versicherungsunternehmen zu stellen.