Schulgeldfreiheit Gesundheitsfachberufe

Seit Juli 2022 müssen die Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen der rheinland-pfälzischen Privatschulen kein Schulgeld mehr zahlen. Das ist für uns nicht nur eine Frage der Fachkräftesicherung, sondern auch der Wertschätzung. Wer sich in den Dienst der Gesellschaft stellt, um die Menschen in Rheinland-Pfalz zu versorgen, darf dafür kein Schulgeld zahlen, unabhängig davon, wo die Ausbildung stattfindet. Wir investieren gerne in die Auszubildenden, weil sie die Fachleute von morgen sind.

Am 1. Juni 2022 trat die Förderrichtlinie in Kraft.

Diese umfasst die Ausbildungen

  • Medizinische Technologie,
  • Physiotherapie,
  • Ergotherapie,
  • Logopädie,
  • medizinische Bademeisterinnen und Bademeister bzw. Masseurinnen und Masseure,
  • Pharmazeutisch-technische Assistenz und
  • Podologie.

Für besetzte Schulplätze werden den Ausbildungsträgern auf Antrag Zuwendungen gewährt.