Altersdiskriminierung
Noch nie umfasste die Lebensphase des Alters so viele Jahre, nie war sie so bunt und vielfältig. Das Bild vom Alter hingegen ist gleichgeblieben: Wir denken an Krankheit und Hilfebedürftigkeit; wir sagen „60plus“ und meinen „90plus“.
Was gut gemeint ist, kann für die Betreffenden selbst zu Störgefühlen und Missverständnissen führen. Wer heute die berufliche Lebensphase beendet, ist selten „alt“ im Sinne von „gebrechlich“. Häufig folgt eine Phase intensiver Lebensqualität und gesellschaftlichen Engagements.
Kontaktstelle für Beschwerden im Sinne des AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion, Alter, Geschlecht und sexueller Orientierung. Die Landesleitstelle „Gut leben im Alter“ ist im Verbund der Kontaktstellen gegen Diskriminierung in Rheinland-Pfalz Ansprechpartnerin für Beschwerden über Diskriminierung aufgrund von „Alter“.
- Stigmatisierung im Alltagsleben
- strukturelle Altersdiskriminierung oder individuelles diskriminierendes Verhalten aufgrund internalisierter Altersbilder
- Benachteiligung durch Altersgrenzen bei Vertragsabschlüssen oder durch AGBs
- Benachteiligung bei der Berufsausübung
Der Begriff „Ageismus“ bezeichnet dabei die innere Haltung, während der Begriff „Altersdiskriminierung“ konkret auf die diskriminierende Handlung abhebt. Grundsätzlich ist der Begriff nicht auf ein kalendarisches Alter festgelegt, jede Lebensphase kann von altersgebundenen Stereotypen betroffen sein.
Links
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Landesantidiskriminierungsstelle Rheinland-Pfalz (MFFKI)
Neunter Altersbericht der Bundesregierung (2024)