Barrierefreiheit

„Inklusion von Anfang an gedacht“ - Barrierefreiheit in der Gesellschaft zu schaffen und aufrechtzuerhalten ist eine anspruchsvolle, ressortübergreifende und zusammenhängende Aufgabe. Die Herausforderung der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Stellen ist enorm und betrifft alle Bereiche. Insbesondere den Neu- und Umbau von Gebäuden, die Erstellung und Pflege von Internetseiten und die sogenannten mobilen Anwendungen, die beispielsweise die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen betreffen.

Wesentlich ist dabei, die Barrierefreiheit von Beginn an in Entstehungsprozesse einzubeziehen und mitzudenken, um Aufwand und Kosten gering zu halten und einen hohen Mehrwert zu erreichen.

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sollen Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation einschließlich der erforderlichen Technologien und Systeme sowie zu allen öffentlichen Diensten und Einrichtungen haben. Die angestrebte inklusive Gesellschaft setzt voraus, dass diese Forderung umgesetzt ist.

Schaffung von Barrierefreiheit und die Gewährleistung von Teilhabe ist in allen Lebensbereichen eine komplexe Herausforderung.

Bestehende Barrieren müssen hierfür auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen abgebaut werden. Inklusives Denken soll eine Selbstverständlichkeit sein.

Was bedeutet Barrierefreiheit eigentlich?

Viele verstehen unter Barrierefreiheit Rampen statt Treppen, breite Türen, absenkbare Busse, Ansagen an Bushaltestellen oder in Bahnhöfen als Ergänzung zum Fahrplan. Doch bauliche Veränderungen und speziell ausgerüstete Fahrzeuge reichen nicht aus, um den Alltag barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel, Gebrauchsgegenstände, und vor allem Dienstleistungen sowie Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind.

Konkret bedeutet Barrierefreiheit also auch, dass Formulare nicht in komplizierter Amtssprache, sondern genauso in Leichter Sprache vorhanden sind, und dass auch gehörlose Menschen einen Vortrag oder eine Pressekonferenz verfolgen können – zum Beispiel mithilfe eines Gebärdensprachdolmetschers.