Ergänzende Altersversorgung
Die gesetzliche Rente wird auch in Zukunft für die meisten Menschen in Deutschland die wichtigste Einkommensquelle im Alter bleiben.
Für einen angemessenen Lebensstandard im Ruhestand ist eine zusätzliche Altersvorsorge durch die zweite und dritte Säule eine wichtige Ergänzung hierzu.
Anders als die gesetzliche Rente ist die betriebliche Altersversorgung nicht gesetzlich verpflichtend. Sie ist eine grundsätzlich freiwillige Leistung des Arbeitgebers und arbeitsvertraglich zu vereinbaren. Der Anspruch eines Beschäftigten auf eine Betriebsrente kann dabei im Arbeitsvertrag geregelt sein, aber auch in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Die Organisation und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt durch den Arbeitgeber.
Eine besondere Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Entgeltumwandlung. Darunter versteht man die Zusage des Arbeitgebers auf eine betriebliche Altersvorsorge, die durch einen entsprechenden Lohnverzicht der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers finanziert wird.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden (individueller Anspruch auf Entgeltumwandlung). Tarifvertraglich vereinbarte Entgelte können allerdings nur umgewandelt werden, wenn der Tarifvertrag diese Möglichkeit vorsieht.
Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung wird vom Staat auf verschiedene Weise unterstützt.
Zur privaten Altersvorsorge gehören alle freiwilligen Vorsorgemaßnahmen außerhalb der gesetzlichen Sicherungssysteme und außerhalb der betrieblichen Altersvorsorge. Sie umfasst zum Beispiel private Renten- und Lebensversicherungen sowie das Vorsorgesparen in Investmentfonds, Banksparplänen oder anderen Sparformen. Auch der Erwerb einer Wohnimmobilie kann der Eigenvorsorge dienen. Die private Eigenvorsorge kann auch die Absicherung von Hinterbliebenen oder den Schutz bei Invalidität beinhalten.
Bestimmte Formen der privaten Altersvorsorge, wie die Riester-Rente und die Basis-Rente, werden steuerlich gefördert.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert neutral, unabhängig und kostenlos über alle Themen der Altersversorgung, darunter auch die betriebliche und private Altersvorsorge. Termine für ein individuelles Altersvorsorgegespräch können Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.