Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe

Frau am Telefon im Büro

Wenn ältere, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen ihre Rechte und Interessen nicht oder nicht mehr ausreichend selbst vertreten können, ist die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG die zuständige Ansprechpartnerin.
Sie ist angesiedelt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Die Beratungs- und Prüfbehörde berät

  • Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung, deren Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer, die Bewohnerbeiräte, Angehörigenbeiräte, Bewohnerfürsprecher/innen und Beauftragte für die Belange von Frauen über ihre Rechte und Pflichten
  • Personen mit berechtigtem Interesse an Einrichtungen, betreuten Wohngruppen oder anderen Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung
  • die Träger von Einrichtungen über deren Rechte und Pflichten
  • Einrichtungen bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege, teilhabe- und anderen Unterstützungsleistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
  • Träger und Personen, die Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung errichten oder betreiben, oder dieses beabsichtigen.

Sie geht auch eingehenden Beschwerden, die Einrichtungen und nicht selbst organisierte Wohnformen betreffen, nach.

Weitere Informationen über die Arbeit der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG und die regionalen Zuständigkeiten der Dienststellen in Koblenz, Mainz, Landau und Trier finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Im Sozialportal finden Sie Informationen über Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für volljährige Menschen mit Behinderung (Wohnangebote, Pflegestützpunkte, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Gebärdensprachendolmetscher, etc.).