Gleichstellung im Beruf
Bei der Ausübung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung und der Sicherung des Arbeitsverhältnisses ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung ein wesentliches Element.
Hauptziel der Integrationsfachdienste Berufsbegleitende Dienste ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben. Ansatzpunkt der Begleitung sind Probleme im Arbeits- und Berufsleben, die zu bewältigen oder zu mildern sind, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Der berufsbegleitende Dienst steht zudem gleichermaßen der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber und dem Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung.
» Übersicht und Kontaktdaten der Integrationsfachdienste in Rheinland-Pfalz
Die Inklusionsvereinbarung soll die berufliche Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb unterstützen, indem gemeinsame Ziele vereinbart werden. Private und öffentliche Arbeitgeber treffen die Inklusionsvereinbarung mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebs- bzw. Personalrat in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers.
Informationen zu den Vorteilen und Chancen einer Inklusionsvereinbarung sowie Arbeitshilfen für die Praxis finden Sie in der Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengestellt.
Das Integrationsamt kann von allen Beteiligten zur Unterstützung beim Abschluss einer Inklusionsvereinbarung einbezogen werden.