Beschäftigung finden

Um Menschen mit Behinderungen dauerhaft in Beschäftigung zu bringen, können Arbeitsplätze hilfreich sein, die einen barriereärmeren und niedrigschwelligeren Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bieten.

Nachfolgend finden Sie Möglichkeiten, die bei der Suche nach einer dauerhaften Beschäftigung unterstützen können:

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Budget für Arbeit ist ein dauerhafter Lohnkostenzuschuss für Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten oder einen Anspruch auf eine Werkstattbeschäftigung haben und einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt suchen. 
  • Das Budget für Arbeit wird gezahlt bei Abschluss eines regulären Arbeitsvertrages. Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung handeln.
  • Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % des vom AG regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie notwendige Kosten für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
  • Das Budget für Arbeit ist zeitlich nicht befristet und kann gezahlt werden, so lange die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. 
  • Das Budget für Arbeit wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
  • Das Budget für Arbeit kann auch bei einer Teilzeitbeschäftigung genutzt werden. 
  • Das Budget für Arbeit ist seit 1. Januar 2018 im SGB IX verankert.
  • Zuständig für die Gewährung des Budgets für Arbeit sind die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe. 
  • Die Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer haben ein Rückkehrrecht in die Werkstatt für behinderte Menschen, falls das Arbeitsverhältnis gekündigt wird.

Wer profitiert vom Budget für Arbeit?

Werkstattbeschäftigte, die mit dem Budget für Arbeit eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen. Sie nutzen die Chance, außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen Fuß zu fassen und mehr Geld zu verdienen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss für hochmotivierte und zuverlässige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. Sie zeigen Offenheit und soziales Engagement.

Inklusionsbetriebe sind nach den Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung von Menschen mit (Schwer)behinderungen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt. Als Inklusionsbetriebe können auch unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen gelten, die die sonstigen Kriterien erfüllen.

Inklusionsbetriebe beschäftigen zwischen 30 und 50 Prozent Menschen mit Schwerbehinderungen und bieten Beschäftigung, arbeitsbegleitende Betreuung und, soweit erforderlich, Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.

Das Integrationsamt fördert Inklusionsfirmen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Sie können finanzielle Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung und für besonderen Aufwand erhalten. Daneben kommen Geldleistungen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in Betracht.

Am häufigsten sind das dauerhafte Zuschüsse an Arbeitgebende als Ausgleich für einen besonderen Betreuungsaufwand oder eine dauerhafte Minderleistung. Bei Bedarf erhalten Arbeitgebende auch eine fundierte Gründungsberatung oder Beratung in Krisensituationen.

Vorrangiges Ziel der Integrationsfachdienste Übergang Schule–Beruf ist es, junge Menschen mit Behinderungen auf eine Ausbildung oder Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt vorzubereiten und sie beim Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten. Dabei sollen auch junge Menschen, denen bislang aufgrund ihrer Behinderungen häufig nur eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) möglich erscheint, die Möglichkeit erhalten, ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechtzeitig auszuloten und wahrzunehmen.

» Übersicht und Kontaktdaten der Integrationsfachdienste in Rheinland-Pfalz

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Die einheitlichen Ansprechstellen beraten und begleiten Arbeitgeber bei allen Fragen und Schritten im Zusammenhang mit der Einstellung, Beschäftigung oder Ausbildung von Menschen mit Behinderungen. Eine der Aufgaben der einheitlichen Ansprechstellen ist es, gezielt auf Unternehmen zuzugehen und diese für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu gewinnen. Trägerunabhängig informieren die einheitlichen Ansprechstellen die Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten und unterstützen bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern. Auf diese Weise nehmen die einheitlichen Ansprechstellen Laufarbeit ab und entlasten Arbeitgeber spürbar.

Das Beratungsangebot der EAA ist nicht auf einzelne Gruppen von Arbeitgebern ausgerichtet, sondern steht allen Betrieben und Unternehmen offen.