Für Arbeitgeber
Um den Einstieg in ein Beschäftigungsverhältnis oder die Sicherung einer dauerhaften Beschäftigung zu erleichtern, ist es unabdinglich, dass alle beteiligten Akteure gemeinsam agieren. Folglich braucht es Angebote der Beratung und Unterstützung nicht nur für Arbeitnehmende, sondern auch für Arbeitgebende.
Arbeitgebende, die an der dauerhaften Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen interessiert sind, finden hier passende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten:
Die Landesregierung unterstützt und fördert Einstellungen von schwerbehinderten Menschen im Landesdienst, um insbesondere Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bieten.
Durch das Programm zur Beschäftigung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen im Landesdienst werden bei unbefristeten Einstellungen bestimmter Gruppen arbeitsloser schwerbehinderter Menschen für Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz bis zu 100% der Haushaltsausgabe übernommen. Somit sind diese unbefristeten Beschäftigungen bis zu drei Jahren absolut kostenneutral.
Weiterhin wird für bis zu zwei Jahren bei befristeten Einstellungen mit Vollzeitbeschäftigung eine monatliche Pauschale von bis zu 1.100 € und bei befristeter Teilzeitbeschäftigung von bis zu 800 € gewährt.
» Informationspapier zum Beschäftigungsprogramm
» Antrag für Neueinstellungen
» Folgeantrag zur Beantragung bereits bewilligter Mittel
» Detaillierter Leitfaden zur haushaltsmäßigen und personalwirtschaftlichen Abwicklung der finanziellen Förderung der Beschäftigung und Ausbildung schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen im Landesdienst
Zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation junger schwerbehinderter Menschen wurde ein Stellenpool mit 50 Stellen für schwerbehinderte Anwärterinnen und Anwärter sowie Auszubildende geschaffen. Dadurch sollen verstärkt schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger in den Landesdienst eingestellt werden. Da die Stellen zu 100% vom Sozialministerium finanziert sind, können so zusätzliche Stellen eingerichtet werden.
Der Bedarf an Stellen für Auszubildende wird am Anfang eines jeden Jahres zentral über die jeweiligen Ressorts abgefragt. Wenn Sie Interesse an einer Ausbildung im Landesdienst haben, können Sie sich direkt beim Arbeitgeber – also zum Beispiel einer Polizeidienststelle, dem Landesbetrieb für Mobilität, einem Gericht oder einer anderen Landesbehörde oder einem Landesbetrieb bewerben.
Wenn Sie Interesse an einer Ausbildung im Landesdienst haben, können Sie sich direkt beim Arbeitgeber – also z.B. einer Polizeidienststelle, einem Ministerium, dem Landesbetrieb für Mobilität, einem Gericht oder einer anderen Landesbehörde oder einem Landesbetrieb bewerben.
Für Personalverantwortliche der Dienststellen aller Landesbehörden gibt es einen detaillierten Leitfaden zur haushaltsmäßigen und personalwirtschaftlichen Abwicklung der finanziellen Förderung der Beschäftigung und Ausbildung schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen im Landesdienst.
Das Integrationsamt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung hat als wesentliche Aufgabe die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben (§ 185 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)). Das Integrationsamt ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betriebliche Arbeitnehmervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen sowie betriebliche Inklusionsteams.
Neben verschiedenen Beratungsangeboten kann das Integrationsamt auch finanzielle Unterstützung leisten. Die Leistungen des Integrationsamtes stellen eine individuelle, auf die besonderen Bedarfe des Menschen mit Behinderungen abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger dar.
Die einheitlichen Ansprechstellen beraten und begleiten Arbeitgeber bei allen Fragen und Schritten im Zusammenhang mit der Einstellung, Beschäftigung oder Ausbildung von Menschen mit Behinderungen. Eine der Aufgaben der einheitlichen Ansprechstellen ist es, gezielt auf Unternehmen zuzugehen und diese für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu gewinnen. Trägerunabhängig informieren die einheitlichen Ansprechstellen die Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten und unterstützen bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern. Auf diese Weise nehmen die einheitlichen Ansprechstellen Laufarbeit ab und entlasten Arbeitgeber spürbar.
Das Beratungsangebot der EAA ist nicht auf einzelne Gruppen von Arbeitgebern ausgerichtet, sondern steht allen Betrieben und Unternehmen offen.
Hauptziel der Integrationsfachdienste Berufsbegleitende Dienste ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben. Ansatzpunkt der Begleitung sind Probleme im Arbeits- und Berufsleben, die zu bewältigen oder zu mildern sind, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Der berufsbegleitende Dienst steht zudem gleichermaßen der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber und dem Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung.
» Übersicht und Kontaktdaten der Integrationsfachdienste in Rheinland-Pfalz
Inklusionsbetriebe sind nach den Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung von Menschen mit (Schwer)behinderungen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt. Als Inklusionsbetriebe können auch unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen gelten, die die sonstigen Kriterien erfüllen.
Inklusionsbetriebe beschäftigen zwischen 30 und 50 Prozent Menschen mit Schwerbehinderungen und bieten Beschäftigung, arbeitsbegleitende Betreuung und, soweit erforderlich, Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.
Das Integrationsamt fördert Inklusionsfirmen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Sie können finanzielle Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung und für besonderen Aufwand erhalten. Daneben kommen Geldleistungen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in Betracht.
Am häufigsten sind das dauerhafte Zuschüsse an Arbeitgebende als Ausgleich für einen besonderen Betreuungsaufwand oder eine dauerhafte Minderleistung. Bei Bedarf erhalten Arbeitgebende auch eine fundierte Gründungsberatung oder Beratung in Krisensituationen.
Das Land Rheinland-Pfalz zeichnet seit 1998 Firmen, Betriebe und Dienststellen aus, die sich in vorbildlicher Weise um die Inklusion schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben verdient machen. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit Haupt- oder Nebensitz in Rheinland-Pfalz können sich bewerben oder vorgeschlagen werden. Die Auszeichnung wird im Turnus von zwei Jahren durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung verliehen.
Drei der Preise werden an die Privatwirtschaft verliehen, gestaffelt nach deren Beschäftigtenzahl. Der vierte Preis ist für Dienststellen des Öffentlichen Dienstes mit Sitz in Rheinland-Pfalz vorgesehen.
Zusätzlich kann ein Sonderpreis für besonders innovative Projekte zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in das Berufsleben vergeben werden.
Sie können sich online bewerben, ein engagiertes Unternehmen vorschlagen oder Erfolgsstories für Inklusion in Rheinland-Pfalz entdecken.