| Onlinezugangsgesetz

Bundesrat stimmt für Erhalt der Elster-Authentifizierung

Der Bundesrat hat heute einer Bundesratsinitiative aus Bayern für eine Verlängerung von ELSTER als elektronisches Authentifizierungsverfahren zugestimmt. Verschiedene Bundesländer und der Bund nutzen das etablierte elektronische Authentifizierungsverfahren als eines von mehreren Identifizierungsmitteln in ihren Bürgerkonten. Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) soll eine Authentifizierung über ELSTER nur noch bis Ende Juni 2023 möglich sein.

"Mit ELSTER gibt es ein etabliertes, sicheres und akzeptiertes Identifikationsverfahren, das in der Steuerverwaltung bereits seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt wird. Um eine hohe Nutzerakzeptanz bei digitalen Verfahren zu gewährleisten, sollten die Zugänge zum Nutzerkonto so einfach und benutzerfreundlich wie möglich gestaltet sein. Besonders wichtig ist dabei eine einfache, aber dennoch sichere Identifikation der Nutzenden. Eine Abschaltung von ELSTER würde jedoch genau das Gegenteil bewirken und den Zugang zu digitalen Verfahren erschweren. Rheinland-Pfalz unterstützt daher die bayerische Initiative zum Erhalt der Elster-Authentifizierung", erklärte Digitalisierungsminister Schweitzer.

Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) soll es neben dem Nutzerkonto beziehungsweise der Bund-ID kein weiteres Authentifizierungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger geben. Für die Nutzung von ELSTER als Authentifizierungsverfahren gilt noch bis Ende Juni 2023 eine Ausnahmeregelung. Zwar sieht der Entwurf für ein OZG-Änderungsgesetz eine neue gesetzliche Regelung vor, dieses wird jedoch frühestens zu Beginn 2024 in Kraft treten. Der Antrag des Freistaats Bayerns, dem der Bundesrat heute zugestimmt hat, sieht eine Verlängerung der Übergangsregelung um drei weitere Jahre bis zum 30. Juni 2026 vor.

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