Wir feiern in diesen Tagen den 75. Geburtstag unserer Verfassung und auch 30 Jahre Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Gleichzeitig nehmen die Beauftragten wahr, dass Hass, Hetze und Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen zunehmen. Dem muss entschieden entgegengetreten werden, denn wer Menschen mit Behinderungen angreift, greift unsere demokratischen Grundwerte an.
Die Menschenwürde ist oberster Wert unserer freiheitlich-demokratischen Verfassung. Sie gilt für alle Menschen.
Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern rufen dazu auf: „Stärken Sie unsere Demokratie, nutzen Sie als Wahlberechtigte Ihre Stimme bei der Europawahl am Sonntag sowie bei den anstehenden Landtags- und Kommunalwahlen! Achten Sie darauf, welches Menschen- und Wertebild die Parteien vertreten!“
Ellen Kubica, Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz: „Ich bin sehr froh, dass wir Beauftragten kurz vor der Europawahl und den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz dieses starke Zeichen setzen. Auch der Landesteilhabebeirat hat im April einen Beschluss mit gleicher Stoßrichtung gefasst. Zur lebendigen Demokratie gehört auch, dass alle Menschen wählen gehen können. Deshalb sind auch barrierefreie Informationen wie unsere Broschüre in Leichter Sprache zur Kommunalwahl so wichtig.“