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Schweitzer: Einheitliche Ansprechstellen verbessern Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt

Viele Unternehmen möchten Menschen mit Behinderungen einstellen. Oft fehlen jedoch Kenntnisse über finanzielle Fördermöglichkeiten oder mögliche Einsatzbereiche in den Betrieben. Um Betriebe und Menschen mit Behinderungen noch besser zusammenzubringen, wurden im Jahr 2022 bundesweit die Einheitlichen Ansprechstellen für eine trägerunabhängige Beratung eingeführt. Die Fachkräfte der Einheitlichen Ansprechstellen sprechen Arbeitgeber proaktiv an, beraten und gewinnen für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus sind sie den Arbeitgebern bei Anträgen bei den zuständigen gesetzlichen Leistungsträgern behilflich. Die Beauftragung der Einheitlichen Ansprechstellen erfolgt durch das Integrationsamt.

„Der Bekanntheitsgrad der Einheitlichen Ansprechstellen ist inzwischen gewachsen, sodass immer mehr Arbeitgeber auf diese zugehen“, betonte Sozialminister Alexander Schweitzer anlässlich eines gemeinsamen Austauschs der Fachkräfte der Einheitlichen Ansprechstellen, des Integrationsamts beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, des Sonderbeauftragten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Martin Weiland, sowie der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland im Sozialministerium in Mainz.

„Die Beraterinnen und Berater kennen sich in der Förderlandschaft aus und können somit passgenau den richtigen Ansprechpartner für das Anliegen vermitteln. Sie nehmen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine wichtige Lotsenfunktion ein und verbessern damit die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt“, erklärte Schweitzer.

Interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finden auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (www.lsjv.rlp.de) den zuständigen Ansprechpartner ihrer einheitlichen Ansprechstelle.

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Arbeit, Soziales

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