Schritt für Schritt zur Mobilfunkanlage
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Die Realisierung und Inbetriebnahme von →Mobilfunkanlagen sind ein komplexer Prozess. Dieser erstreckt sich über verschiedene Schritte unter Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren. Die nachfolgende Übersicht zeigt schematisch die einzelnen Prozessschritte zur Errichtung eines neuen, →genehmigungspflichtigen Mobilfunkstandortes.
Zunächst erfolgt eine Bedarfsanalyse in der Funknetzplanung des jeweiligen →Mobilfunknetzbetreibers. Der Bedarf eines neuen Standortes kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben, z. B. weil der zunehmende Datenverkehr in einem Gebiet an die Kapazitätsgrenze des bestehenden Standortes stößt und nur durch den Bau eines zusätzlichen Standortes behoben werden kann. Auch Funklöcher oder die Kündigung eines bestehenden Funkmastes können die Errichtung eines neuen Mobilfunkstandortes erforderlich machen. Nicht zuletzt müssen Standorte wegen →Versorgungsauflagen, die Mobilfunknetzbetreiber mit dem Erwerb von Mobilfunkfrequenzen zu erfüllen haben, gebaut werden. Die Funknetzplanung legt anschließend den Suchkreis für den neuen Mobilfunkstandort mit entsprechenden Parametern fest, wie z. B. Mindesthöhe der Antennen, Ausrichtung, Antennentyp, Anzahl der Netzelemente/Frequenzen. Die Festnetzplanung gibt ebenfalls erste Parameter vor, beispielsweise, wie die Art der Anbindung des Mobilfunkmastes (Richtfunk oder Glasfaserleitung) zu erfolgen hat.
Ist der Bedarf für einen Standort und auch seine ungefähre Lage ermittelt, informiert der Mobilfunknetzbetreiber die betroffene →Gemeinde schriftlich über das Vorhaben und übermittelt den sogenannten Suchkreis. Bei dem Suchkreis handelt sich um ein Gebiet, innerhalb dessen sich der neue Mobilfunkmast befinden sollte, damit es zu einer optimalen Mobilfunkversorgung kommt. Die Kommune ist aufgefordert, geeignete öffentliche Liegenschaften ausfindig zu machen und dem Mobilfunknetzbetreiber anzubieten. Mit diesem zwischen den Mobilfunknetzbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten kommunalen Abstimmungsprozess haben die Kommunen die Möglichkeit, aus ihrer Sicht bevorzugte öffentliche Liegenschaften für den neuen Mobilfunkstandort anzubieten. Der Abstimmungsprozess zwischen Kommunen und Netzbetrei-bern sowie die Partizipationsmöglichkeiten der Kommunen bei der Standortfindung sind bereits 2001 in der freiwilligen →Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber schriftlich festgelegt und fortgeschrieben worden. Darin wurde auch vereinbart, dass der Abstimmungsprozess über mögliche Standorte zwischen den Kommunen und den Mobilfunknetzbetreibern innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen sein soll.
Oftmals treten nicht die Mobilfunknetzbetreiber oder →Funkturmgesellschaften selbst an die Kommunen heran, sondern sie beauftragen externe Unternehmen, sogenannte →Standortakquisiteure, mit der Suche geeigneter Liegenschaften.
Die Mobilfunknetzbetreiber haben sich in Rheinland-Pfalz zudem darauf verständigt, dass die Clearingstelle Rheinland-Pfalz informiert wird, wenn eine Suchkreisanfrage von einem Mobilfunknetzbetreiber an die Kommune gerichtet wird. Die Clearingstelle unterstützt bei Bedarf die Suche nach geeigneten →Liegenschaften.
Für genehmigungspflichtige Mobilfunkstandorte sind für die Erlangung einer Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz verschiedene Unterlagen einzureichen. Ein unvollständiger Bauantrag führt dabei zu Nachforderungen seitens der Baubehörde und kann zu Verzögerungen im Genehmigungsprozess führen. Folgende Unterlagen und vorbereitende Maßnahmen sind in der Regel für die Erlangung einer Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz erforderlich:
- Bauantragsformular
- Lageplan
- Bauzeichnung
- Berechnung der Abstandsflächen
- Geprüfter Nachweis der Standsicherheit. Das umfasst Statik inklusive Positionspläne sowie gegebenenfalls Bewehrungspläne und Bodengutachten. Sofern der Standsicherheitsnachweis nicht in Ihrem Auftrag durch Prüfsachverständige geprüft und ausgestellt wurde, veranlasst die untere Bauaufsichtsbehörde die Prüfung auf Ihre Kosten.
- Bankbürgschaft zur Sicherung der Rückbauverpflichtung
- Fachbeitrag Naturschutz: Dazu zählt in jedem Fall a) die Beschreibung des Vorhabens, b) die Beschreibung des Eingriffs und c) Angaben zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Abhängig vom Standort können weitere Gutachten angefordert werden (z. B. Artenschutz, Natura2000-Gebiete).
Eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur ist zu diesem Zeitpunkt nur erforderlich, wenn in den zu erwartenden Sicherheitsabständen auch auf den Nachbargrundstücken realistisch mit dem Aufenthalt von Menschen gerechnet werden muss.
Über die aufgelisteten Unterlagen hinaus können im Einzelfall zusätzliche Dokumente und Angaben erforderlich werden.
Nach Prüfung des vollständig eingereichten Antrages erfolgt – bei positiver Beurteilung – die Baugenehmigung ggf. mit Auflagen.
Je nachdem, ob ein Dachstandort oder ein freistehender Mobilfunkstandort gebaut werden soll, fallen unterschiedliche Arbeitsschritte an. Dachstandorte unterscheiden sich grundsätzlich von Maststandorten. Dachstandorte werden auf Gebäuden errichtet, deren primärer Zweck nicht der Betrieb von Mobilfunksendeanlagen ist, beispielsweise auf Wohngebäuden oder Fabrikhallen. Im Gegensatz dazu werden freistehende Mobilfunkstandorte primär für die Nutzung von Mobilfunksendeanlagen konstruiert und gebaut.
Mit dem Bau einer freistehenden Mobilfunkanlage gehen in der Regel folgende Arbeitsschritte einher:
- Ausschreibung des Bauwerks bzw. Abruf aus Rahmenvertrag
- Vermessung/Einmessung durch staatlich anerkanntes Vermessungsbüro
- Tiefbau für Fundament, Mastfuß setzen
- Abnahme der Fundamentgrube mit Kontrolle der Bewährung durch Bauamt/TÜV
- Betonieren des Mastfundaments
- Stellung des Mastes mit Krantechnik
- Realisierung des Stromabschlusses, ggf. über Neuanschluss: Tiefbau, Aufstellung der Zäh-leranschlusssäule (ZAS) und Zählersetzung
- Übergabe an den Mobilfunknetzbetreiber
Bei Dachstandorten können darüber hinaus folgende Arbeiten anfallen:
- Statik und ggf. Prüfstatik, wenn kritische Kräfteeinleitung ins Bauwerk
- Evtl. Baumaßnahmen zur vorherigen Gebäudesanierung
- Bau der Mobilfunkanlage (inkl. Stahlbau, Erweiterung oder Neubau der Blitzschutzanlage)
- Aufbau und Anschluss der Systemtechnik
- Festnetzanschluss über Glasfaserleitung oder Richtfunk
Mit der Inbetriebnahme des Mobilfunkstandortes gehen in der Regel folgende Tätigkeiten einher:
- Erstellung der Infrastruktur für Systemtechnik (Fundament für BTS-Schränke und/oder Container)
- Bau der Antennenanlage inkl. Verkabelung
- Stellung und Anschluss der Systemtechnik
- Festnetzanschluss über Glasfaserleitung oder Richtfunk
- Integration der Netzelemente und Inbetriebnahme
- Fertigstellungsanzeige an BNetzA, Kommune
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