Die letzte Grippesaison 2016/2017 war eine ernstzunehmende Grippewelle, von der vor allem ältere Menschen stark betroffen waren. „Die Influenza ist keine harmlose Erkältung. Sie kann vor allem für ältere, chronisch kranke oder immungeschwächte Menschen zu einer ernsten Gefahr werden. Deshalb ist die Impfung insbesondere für ältere Menschen die wichtigste Maßnahme zum Schutz vor einer Erkrankung“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer und erinnerte daran, dass die Grippeschutzimpfung jedes Jahr erneut durchgeführt werden sollte, um in der jeweils aktuellen Saison geschützt zu sein.
Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler betonte: „Leider wird die Impfung gerade in der Altersgruppe der Senioren sowohl in Rheinland-Pfalz als auch im bundesweiten Durchschnitt nur von gut einem Drittel der Personen ab 60 Jahren in Anspruch genommen. Auch Personen, die aufgrund ihres Berufes (insbesondere medizinisches und pflegerisches Personal) mit vielen Menschen in Kontakt kommen, sind besonders gefährdet sich mit der Virusgrippe zu infizieren und sollten sich impfen lassen. Ebenso dient die eigene Impfung dem Schutz von im selben Haushalt lebenden oder betreuten Risikopersonen.“
Dr. Günther Matheis wies darauf hin, dass es üblicherweise meist zu Beginn des Jahres zu einer Häufung von Influenzafällen komme. „Da es etwa zwei Wochen dauert, bis der Immunschutz vollständig aufgebaut ist, ist der beste Zeitraum für die Grippeschutzimpfung von Oktober bis November und sollte möglichst bis Ende des Jahres erfolgt sein“, erklärte der Präsident der Landesärztekammer. Da Influenzaviren ein hohes Verwandlungspotential haben, wird die Impfstoffzusammensetzung jährlich überprüft und entsprechend angepasst. Die Influenza oder sogenannte „echte Grippe“ wird durch Viren verursacht, die auf dem Luftweg über Tröpfcheninfektion übertragen werden. Sie beginnt typischerweise mit hohem Fieber, Husten, Muskel- und Kopfschmerzen.
Die Kosten der saisonalen Grippeschutzimpfung werden von den Krankenkassen für alle Versicherten übernommen, die zu den von der ständigen Impfkommission empfohlenen Gruppen zählen und von der Schutzimpfungsrichtlinie erfasst werden. Dazu gehören neben den Personen über 60 Jahre, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens sowie Schwangere. Ebenso Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeeinrichtungen, medizinisches und pflegerisches Personal – auch im häuslichen Bereich – oder Menschen, die in Einrichtungen mit großem Publikumsverkehr arbeiten. Personen mit erhöhter Infektionsgefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln sollen sich ebenfalls impfen lassen.
Die Ministerpräsidentin, die Gesundheitsministerin und die Landesärztekammer empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern, Arztbesuche ebenfalls dafür zu nutzen, ihren eigenen Impfstatus und den ihrer Kinder überprüfen zu lassen und fehlende Impfungen nachzuholen. Auch die Gesundheitsämter beraten zu Impfungen oder bieten Impfungen an.
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Grippeschutzimpfung