Im Rahmen einer zweiten Auflage des Landessonderprogramms können Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Rheinland-Pfalz im Winter 2023/2024 erneut eine Förderung für zusätzliche Beratungs- und Informationsangebote erhalten, um armutsgefährdeten Menschen konkrete Hilfestellung und Anleitung im Umgang mit den nach wie vor hohen Energiekosten an die Hand zu geben.
Die Förderung beträgt einmalig bis zu 5.000 Euro und richtet sich an die anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Rheinland-Pfalz, die ihr Angebot im kommenden Winter um die Aufgabe der Energieberatung erweitern wollen. Mit den Mitteln können beispielsweise Informationsveranstaltungen zum Thema Energiekosten- und Energieeinsparberatung durchgeführt oder neues Personal für die persönliche Beratung zu diesen Themen eingestellt werden.
„Die Möglichkeit, frühzeitig eine professionelle Beratung zu erhalten und so Energiesperren oder gar den Verlust der Wohnung im Winter vermeiden zu können, ist für Menschen in finanziellen Notlagen essentiell. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sind dabei wichtige Partner“, betonte Schweitzer.