Das Land förderte die Suchtberatungsstellen in Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 mit rund 4,9 Millionen Euro und im Jahr 2021 mit rund 5,7 Millionen Euro. In 2022 wurden rund 5,8 Millionen Euro verausgabt. Mit zusätzlichen 600.000 Euro Landesmitteln wurde der Förderanteil der Fachkräfte in der Regelberatung seit dem Jahr 2021 von 25 auf bis zu 32 Prozent angehoben.
„Die Landesförderung ist seit vielen Jahren ein verlässlicher Beitrag für eine gute Suchtberatungsstruktur in Rheinland-Pfalz“, betonte Schweitzer. Zudem berücksichtige die Anteilfinanzierung des Landes die regelmäßig steigenden Fachpersonalkosten.
In Rheinland-Pfalz bestehen 43 Suchtberatungsstellen mit 16 Außenstellen, die seitens des Landes gefördert werden. Die Anzahl der Suchtberatungsstellen ist seit 2018 konstant. Das Land trägt die zuwendungsfähigen Personalkosten in der Regelberatung mit bis zu 32 Prozent. Neben Landesmitteln finanzieren sich Suchtberatungsstellen über Mittel der Träger, der Kommunen und Drittmittel, wie Einnahmen, Bußgelder oder Spenden.
Ein besonderer Schwerpunkt der Sucht- und Drogenpolitik liegt in der Suchtprävention, um frühzeitig gesunde Entwicklungen zu fördern und Suchterkrankungen vorzubeugen. Über die seitens des Landes geförderten Strukturen, zu denen neben den Suchtberatungsstellen auch die 39 Regionalen Arbeitskreise Suchtprävention und das Referat für Suchtprävention beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zählen, werden jährlich eine Vielzahl von Maßnahmen in den Regionen des Landes zielgruppenspezifisch adressiert. Weitere Informationen hierzu unter www.suchtpraevention.rlp.de.