Die Berichterstattung des SWR verschweigt, dass die im Gesetzentwurf des Landes zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG) in Rheinland-Pfalz vorgesehene geteilte Trägerschaft und Kostenteilung nicht neu sind, sondern seit Jahrzehnten in Rheinland-Pfalz so gelten und praktiziert werden.
Gelebte Inklusion ist nicht alleinige Aufgabe des Landes, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich auch die Kommunen stellen müssen. Der Entwurf für das AG BTHG sieht eine Fortführung der bestehenden geteilten Trägerschaft und der damit verbundenen Kostenaufteilung für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vor. Land und Kommunen teilen sich bisher die Kosten der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen. Dies soll nach den Vorstellungen des neuen Gesetzes auch in Zukunft unverändert so bleiben.
Zur Regelung in anderen Bundesländern: Richtig ist, dass die Kostenaufteilung für die Eingliederungshilfe zwischen Land und Kommune in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. In der überwiegenden Mehrheit der Bundesländer sind die Kommunen an den Kosten für die Eingliederungshilfe beteiligt. So tragen die Kommunen beispielsweise in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen 100 Prozent der Kosten.