„Hinsichtlich der Frage nach einem Prüfrecht des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung als überörtlichen Träger der Sozialhilfe gibt es keine juristisch eindeutige Auslegung. Da auf dem Gesprächsweg mit den Werkstätten keine Verständigung über die Durchführung von Prüfungen erzielt werden konnte, gab es für die Verwaltung bedauerlicherweise keine andere Möglichkeit, als die Werkstattträger zu verklagen. Grundlage für die Klagen des Landes gegen die Träger der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz ist der Prüfbericht des Landesrechnungshofes und die darauf basierenden einstimmigen Beschlüsse des Landtags in den Jahren 2015 und insbesondere 2016. Die Klageerhebung erfolgte bereits im April 2017; aktuell gibt es dazu keinen neuen Sachstand.“
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Soziales
Sozialstaatssekretär David Langner: Land setzt Beschluss des Landtages um
Zu den Klagen des Landes gegen die Träger der Werkstätten für Menschen mit Behinderung erklärte Sozialstaatssekretär David Langner:
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