Schweitzer sagt: „Eine Erhöhung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar eines Jahres, wie es momentan gesetzlich geregelt ist, erscheint in Zeiten mit extremen Preissteigerungen zu spät.“ Dabei hebt der Arbeitsminister aus Rheinland-Pfalz Entwicklungen wie in den vergangenen Monaten hervor, die Bürgerinnen und Bürger stark belasten. „Die Inflation erreicht aktuell einen Höchststand und wirkt sich neben den Kosten für Heizung, Gas, Öl, Strom und Benzin vor allem auf Lebensmittel aus. Aus diesem Grund müssen die aktuellen Preissteigerungen bei der Einführung des Bürgergeldes berücksichtigt werden.“
Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 eingeführt werden und damit eine umfassende Reform des SGB II erfolgen. Schweitzer fordert, „gesetzliche Vorschriften so zu ändern oder zu ergänzen, um auch im Laufe eines Jahres durch eine außerordentliche Anpassung der Regelbedarfe angemessen und schnell auf hohe Preissteigerungen reagieren zu können“. Auch im Rahmen der Länderanhörung zum inzwischen vorliegenden Referentenentwurf werde Rheinland-Pfalz die Forderung noch einmal aufgreifen.
Darüber hinaus beschlossen die Länder mit großer Mehrheit weitere Reformvorschläge, um das SGB II weiterzuentwickeln und arbeitssuchende Menschen noch stärker zu unterstützen. So setzt sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz unter anderem dafür ein, weitere Anreize für Weiterbildungen zu schaffen und diese zu stärken. Die Länder fordern auch vom Bund, den Eingliederungsprozess in den Arbeitsmarkt – insbesondere die bisherige Eingliederungsvereinbarung – weiterzuentwickeln.