Zum Start des Sonderprogramms stellt das Sozialministerium in diesem Winter Mittel in Höhe von 300.000 Euro bereit. Die Förderung richtet sich an die anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Land, die ihr Angebot infolge der Energiekrise um die Aufgabe der Energiekostenberatung erweitern wollen. Mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro werden neue Angebote in diesem Bereich gefördert. Mit den Mitteln kann etwa neues Personal für die Energieeinsparberatung finanziert werden. Auch Informationsveranstaltungen sowie weitere Informationsangebote können mit den Geldern durchgeführt werden.
„Für Menschen, die in finanzielle Schieflage geraten sind, sind Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen eine wichtige Anlaufstelle. Um Energiesperren oder gar den Verlust der Wohnung im Winter zu vermeiden ist es wichtig, dass armutsgefährdete Menschen frühzeitig Zugang zu Beratungsangeboten erhalten. In Rheinland-Pfalz sind wir mit der Energiekostenberatung bereits gut aufgestellt. Mit der neuen Landesförderung unterstützen wir die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen dabei, diese wichtigen Angebote weiter auszubauen“, betont Schweitzer.