Arbeitsminister Alexander Schweitzer betonte: „Mit dem neuen Bürgergeld rücken die Weiterbildung und Qualifizierung der Menschen und das Ziel einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration in den Mittelpunkt. Durch Instrumente wie den Bürgergeldbonus, das Weiterbildungsgeld und die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs werden Menschen dazu befähigt, ihre persönliche Lebenssituation nachhaltig und dauerhaft zu verbessern. Dem Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses und der Vermittlung in eine Aus- und Weiterbildung wird künftig noch mehr Priorität eingeräumt.“
Der Übergang vom Arbeitslosengeld II hin zum neuen Bürgergeld habe in Rheinland-Pfalz gut funktioniert, betonte Schweitzer. „Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Leistungsbezug stehen, haben pünktlich zum Jahreswechsel den erhöhten Regelsatz erhalten. Mein besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jobcentern, die die rechtzeitige Umstellung möglich gemacht haben. Gemeinsam mit der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland unterstützen wir die Jobcenter im Land bei der weiteren Umsetzung der neuen Regelungen“, so Schweitzer.
Die Einführung des Bürgergeldes ist die größte Sozialreform seit 20 Jahren. In die Reform der Grundsicherung seien auch Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz eingeflossen, erklärte Schweitzer. Ziel des Bürgergeldes sei es, die Menschen sozial abzusichern und sie gleichzeitig dabei zu ermutigen, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen zu ergreifen. „In Zeiten großer Veränderungen und zunehmender Unsicherheit schaffen wir mit dem Bürgergeld eine verlässliche Absicherung und geben den Menschen die Unterstützung, die sie brauchen“, betonte Arbeitsminister Schweitzer.
Das neue Bürgergeld wird stufenweise eingeführt. Die Anhebung der Regelbedarfe für Menschen in der Grundsicherung ist bereits zum 1. Januar 2023 wirksam geworden. Ein neuer Mechanismus sorgt dafür, dass Preissteigerungen künftig zeitnah in die Berechnung einfließen. Weitere Neuerungen treten zum 1. Juli 2023 in Kraft.
Damit sich die Leistungsberechtigten auf die Arbeitssuche konzentrieren können, gilt im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges fortan eine Karenzzeit: Die Kosten für die Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen. Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf in der Karenzzeit sein Erspartes behalten. Rücklagen werden erst ab einem Vermögen von 40.000 Euro angetastet, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000 Euro.