„Assistenzhunde sind wichtige Partnerinnen und Partner, die Leben retten können. Ein Assistenzhund hilft dabei, den Alltag zu vereinfachen, ist ein verlässlicher Begleiter in herausfordernden Situationen und führt Menschen aus der sozialen Isolation und rein ins Leben. Sie erfüllen damit auch eine wichtige soziale Funktion für ihre Menschen“, erklärte Schweitzer.
Assistenzhunde signalisieren gesundheitliche Notlagen und leisten anwendungsorientierte Hilfe für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Je nach Einsatzbereich und persönlichen Bedürfnissen sind die trainierten Hilfeleistungen sehr unterschiedlich. So haben Signalhunde die wichtige Aufgabe, Menschen mit chronischen Krankheiten wie Diabetes auf drohende Unterzuckerung oder Gehörlose auf Geräusche aufmerksam zu machen. Servicehunde unterstützen Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) darf Personen, die in Begleitung ihrer Assistenzhunde unterwegs sind, der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Anlagen nicht verwehrt werden. Dazu gehören etwa Einzelhandel und Gastronomie sowie Freizeit- und Gesundheitseinrichtungen. Die Assistenzhundeverordnung (AHundV), die zum 1. März 2023 bundesweit in Kraft getreten ist, sieht eine bundeseinheitliche Kennzeichnung für Assistenzhunde vor. Mit dem sichtbaren Abzeichen und einem Ausweis für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft wird gewährleistet, dass diese jederzeit als solche erkannt wird. Das Abzeichen kann beispielsweise auf einer Kenndecke, dem Hundegeschirr oder am Halsband sichtbar befestigt werden. Der Ausweis kann bei Bedarf vorgezeigt werden.
Zur Anerkennung als Assistenzhund ist eine verpflichtende Prüfung notwendig. Welche Anforderungen für die Prüfung und Anerkennung als Assistenzhund zu erfüllen sind, regelt die Assistenzhundeverordnung.
Mehr Informationen zur Anerkennung und Kennzeichnung von Assistenzhunden gibt es auf unserer Homepage.