Zum 23. Juni 2021 sind dafür die Anforderungen der EU-Webseiten-Richtlinie 2016/2102 verbindlich“, darauf machte Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, anlässlich des heutigen Digitaltages aufmerksam.
Bereits zum 23. September 2020 mussten die Internetseiten der öffentlichen Stellen von Land und Kommunen entsprechend der EU-Vorgabe und des Landesinklusionsgesetzes barrierefrei gestaltet sein. Die digitalen Angebote müssen auf Barrierefreiheit getestet sein und eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten, in der Ansprechstellen für die Nutzerinnen und Nutzer genannt sind. Beim Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit angesiedelt.
„Digitale Angebote, die von Anfang an barrierefrei konzipiert und programmiert werden, sind ein Gewinn für alle Nutzerinnen und Nutzer. Gute Kontraste und Lesbarkeit von Schriften, Sprachausgabefunktionen und leicht verständliche Sprache sind Merkmale, die es einfacher für Alle machen und unabdingbar für Menschen mit Behinderungen sind“ betonte der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite inklusion.rlp.de