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Rösch: Digitale Barrierefreiheit umsetzen – Frist für mobile Anwendungen öffentlicher Stellen ist der 23. Juni 2021

„Touristische Apps, mobile Fahrplanauskunft oder die App der Beihilfe haben als mobile Anwendungen von Land und Kommunen eine wichtige Funktion für Bürgerinnen und Bürger. Menschen mit Behinderungen dürfen von diesen Angeboten öffentlicher Stellen nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist die digitale Barrierefreiheit dieser mobilen Anwendungen notwendig.

Zum 23. Juni 2021 sind dafür die Anforderungen der EU-Webseiten-Richtlinie 2016/2102 verbindlich“, darauf machte Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, anlässlich des heutigen Digitaltages aufmerksam.

Bereits zum 23. September 2020 mussten die Internetseiten der öffentlichen Stellen von Land und Kommunen entsprechend der EU-Vorgabe und des Landesinklusionsgesetzes barrierefrei gestaltet sein. Die digitalen Angebote müssen auf Barrierefreiheit getestet sein und eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten, in der Ansprechstellen für die Nutzerinnen und Nutzer genannt sind. Beim Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit angesiedelt.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite inklusion.rlp.de

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