Die Landesrahmenvereinbarung regelt das Zusammenwirken der gesetzlichen Krankenkassen, der Träger der Eingliederungshilfe, der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und sieben Zentren für Sozialpädiatrie mit Frühförderung bei der Erbringung von Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Die neue Landesrahmenvereinbarung war im Zuge der geänderten Regelungen zur Frühförderung durch das Bundesteilhabegesetz notwendig geworden und sieht unter anderem die Finanzierung eines offenen, niedrigschwelligen Beratungsangebots vor. Das Beratungsangebot richtet sich an Eltern, die bei ihrem Kind ein Entwicklungsrisiko vermuten, und kann vor der Einleitung einer Eingangsdiagnostik in Anspruch genommen werden.
„Die Zentren für Sozialpädiatrie leisten unverzichtbare Arbeit in der Früherkennung und Frühförderung von Kindern mit Behinderungen. Die Landesrahmenvereinbarung sorgt nun für mehr Klarheit und stellt die Arbeit der Sozialpädiatrischen Zentren mit Frühförderung in Rheinland-Pfalz auch weiterhin auf eine verbindliche Basis. Allen Beteiligten danke ich für den erfolgreichen Abschluss der Landesrahmenvereinbarung“, erklärte Sozialminister Alexander Schweitzer.
Die Landesrahmenvereinbarung ist das Ergebnis einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten. „Wenn du schnell gehen willst, dann geh allein. Wenn du weit kommen willst, gehe zusammen“, resümierte Brigitte Edwards, Geschäftsführerin des Kinderzentrums Ludwigshafen als Vertreterin der Zentren für Sozialpädiatrie mit Frühförderung.
In Rheinland-Pfalz werden die Leistungen der Frühförderung und der Sozialpädiatrie aus „einer Hand" von den Zentren für Sozialpädiatrie mit Frühförderung erbracht. In die Zentren integriert sind interdisziplinäre Frühförderstellen, die ein System pädagogischer, psychologischer, sozialer und medizinischer Hilfen bieten. Ziel ist es, im Zusammenwirken von Fachkräften und Eltern eine Behinderung frühzeitig zu erkennen, deren Folgen durch geeignete Behandlungen zu mildern beziehungsweise die Entwicklung des Kindes sowie die Entfaltung seiner Persönlichkeit anzuregen, zu unterstützen und die soziale Entwicklung zu fördern.
Die Inanspruchnahme von Leistungen in den Zentren für Sozialpädiatrie mit Frühförderung erfolgt – mit Ausnahme des offenen, niedrigschwelligen Beratungsangebots – nach Überweisung durch eine/einen niedergelassene/n Vertragsarzt/-ärztin. Hilfen und Beratung durch die Zentren können beispielsweise bei allgemeinen Entwicklungsauffälligkeiten, Bewegungsstörungen, Störungen der Sprachentwicklung, angeborenen Fehlbildungen, Verhaltensauffälligkeiten oder emotionalen Störungen in Betracht kommen. Grundlage des Behandlungs- und Förderplans ist die sogenannte mehrdimensionale Diagnostik, in der die medizinischen, psychologischen und sozialpädagogischen Erkenntnisse zusammengeführt werden. Die Zentren für Sozialpädiatrie mit Frühförderung arbeiten dabei eng mit Eltern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten, Kindertagesstätten, Schulen, Selbsthilfegruppen und Verbänden behinderter Menschen zusammen.
„Allen Kindern und Jugendlichen soll auch in Zukunft der Zugang zur bestmöglichen gesundheitlichen Versorgung flächendeckend in Rheinland-Pfalz ermöglicht werden“, so Jutta Bartmann, Geschäftsbereichsleiterin Ambulante Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse als Vertreterin der Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz.
Markus Zwick, Oberbürgermeister von Pirmasens und Stellvertretender Vorsitzender des Städtetages, zeigte sich stellvertretend für die Städte und Landkreise ebenfalls erfreut über den erfolgreichen Abschluss der Rahmenvereinbarung zur Frühförderung. „Dies ermöglicht die nachhaltige Fortführung eines bewährten Systems und erweitert es durch ein neues, niedrigschwelliges Beratungsangebot für die Zukunft."