Arbeitsminister Alexander Schweitzer: „Ich freue mich daher über das klare Votum der Länder für ein Subunternehmerverbot in der Paketbranche. Dies ist ein wichtiges Signal zur Stärkung der Arbeitsbedingungen der Paketzustellerinnen und Paketzusteller. Denn oft sind es intransparente Werkvertragskonstellationen, die sich nachteilig auf die Arbeits- und Entgeltbedingungen der Paketbotinnen und Paketboten auswirken. In aller Regel besteht bei Subunternehmen keine tarifvertragliche Bindung und es fehlt an einer Arbeitnehmervertretung. Für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist ein Direktanstellungsgebot für Zustellerinnen und Zusteller bei den Postunternehmen daher zwingend geboten.“
Schweitzer begrüßte die im Gesetzentwurf zur Änderung des Postrechts vorgesehene Kennzeichnungspflicht für Pakete mit einem höheren Gewicht als 10 Kilogramm. „Wer tagtäglich schwere Lasten trägt, muss besonders vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Die Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete ist daher ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes“, erklärte Schweitzer. „Das reicht jedoch nicht aus. Für einen wirksamen Gesundheitsschutz an jeder Stelle der Paketbeförderung braucht es eine echte 20-Kilogramm-Grenze, die gewährleistet, dass schwerere Pakete immer in der Zwei-Personen-Zustellung ausgeliefert werden. Ich freue mich, dass unser Antrag im Bundesrat unter den Ländern eine Mehrheit gefunden hat.“
Die Zustimmung der Länderkammer fand schließlich ein weiterer Änderungsantrag aus Rheinland-Pfalz, der die Einhaltung von repräsentativen Tarifverträgen zur Voraussetzung für die Eintragung in das vorgesehene Anbieterverzeichnis machen will. Zur Überprüfung der Einhaltung des tarifvertraglich geltenden Niveaus soll eine Kontrollbehörde bestimmt werden.