„Rheinland-Pfalz legt bereits seit vielen Jahren einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Cyber- und Informationssicherheit der Landesverwaltung. Die Gefahren aus dem Cyberraum machen jedoch nicht an Landesgrenzen Halt. Mit der NIS-2-Richtlinie wird der Schutz gegen Cyberangriffe in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf ein einheitliches Niveau gehoben. Mit der Verwaltungsvorschrift schaffen wir für die rheinland-pfälzische Landesverwaltung einen verlässlichen und schlanken Umsetzungsrahmen“, erklärte Digitalisierungsministerin Dörte Schall.
Die Verwaltungsvorschrift gilt für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz, die nach einer risikobasierten Bewertung Dienste erbringen, deren Störung erhebliche Auswirkungen auf kritische gesellschaftliche oder wirtschaftliche Tätigkeiten haben könnte. Die entsprechenden Landesbehörden wurden nach einem durch den IT-Planungsrat entwickelten und deutschlandweit einheitlichen Verfahren identifiziert. Die Verwaltungsvorschrift regelt für diese Behörden Risikomanagementmaßnahmen sowie Melde- und Berichtspflichten. Als Koordinierungsstelle für die Behörden wird eine zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheit im Geschäftsbereich des rheinland-pfälzischen Digitalisierungsministeriums geschaffen. Gemäß den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie wird zudem das Computer-Notfallteam der Landesverwaltung, das CERT-rlp, weiter ausgebaut.